Das Landgericht Bayreuth hat drei junge Männer wegen zweifacher Brandstiftung und versuchter schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen verurteilt. Ein 22 Jahre alter Angeklagter sei zu einer Freiheitsstraße von vier Jahren verurteilt worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Nachmittag mit. Sein mitangeklagter Zwillingsbruder, der nur an einer der drei Taten beteiligt war, wurde zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt, der 19 Jahre alte dritte Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Vor Gericht hatten die Männer ihre Taten eingeräumt.
Die drei Männer haben der Anklage zufolge im Januar und Februar 2024 zwei Häuser in Mainleus (Landkreis Kulmbach) mit Molotow-Cocktails angezündet. Das eine stand kurz vor dem Abbruch, das andere war zum Zeitpunkt des Feuers unbewohnt. Beide Häuser brannten ab, nach Angaben der Ermittler entstanden jeweils etwa 100.000 Euro Sachschaden.
In dem ersten Haus, das die Männer in Brand gesteckt haben sollen, war 2023 ein Mord begangen worden. Damals war ein 48 Jahre alter Mann nach einem Streit mit seinen WG-Mitbewohnern umgekommen. Einer der Mitbewohner war im Dezember 2023 vom Landgericht Bayreuth wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, eine Frau wegen Beihilfe zum Totschlag zu zweieinhalb Jahren.
Die Ermittlungen ergaben außerdem, dass die Brandstifter an einem Abend im Januar 2024 versuchten, einen Baumarkt in Brand zu stecken. Als ihnen dies nicht gelungen sei, hätten sie einen weiteren Molotow-Cocktail auf eine nahe gelegene Tankstelle geworfen. Passanten hätten anschließend verhindert, dass die brennende Flasche explodiert sei.
Zwei der drei nun verurteilten Männer waren früher selbst bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv. Der Dritte gilt Medienberichten zufolge als „feuerwehrverrückt“, soll in sozialen Netzwerken mehrere „Blaulicht-Seiten“ betrieben haben, auf denen er über Brände berichtete. Häufig soll er bei Feuerwehreinsätzen zu den Einsatzorten gefahren sein und später Fotos und Videos von den Löscharbeiten im Internet veröffentlicht haben.
Laut Anklageschrift hatten sich die Männer am Abend der ersten Tat im Keller eines Tatbeteiligten getroffen und waren übereingekommen, dass es interessant wäre, wenn wieder ein Einsatz der Feuerwehr wegen eines Brandes in Mainleus stattfinden würde. Schließlich sollen sie sich darauf geeinigt haben, das Haus in Brand zu stecken, in dem einige Monate zuvor ein Mann ermordet worden war.
Später sollen die Männer in einem Videochat mit der ersten Brandstiftung geprahlt haben. Offensichtlich schnitt ein Teilnehmer des Chats einen Teil des Gesprächs mit. Das Video wurde schließlich über Messengerdienste an weitere Menschen geschickt. So kamen die Ermittler den Verdächtigen auf die Schliche.
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