Elektroschrott-Rückgabe: Gericht sieht Defizit bei Aldi Nord | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.07.2024 15:43

Elektroschrott-Rückgabe: Gericht sieht Defizit bei Aldi Nord

Der Discounter Aldi Nord muss eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
Der Discounter Aldi Nord muss eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)
Der Discounter Aldi Nord muss eine Niederlage vor Gericht hinnehmen. (Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

Nach den Discountern Lidl und Aldi Süd hat auch Aldi Nord einem Urteil zufolge Defizite bei einer gesetzlichen Rücknahmepflicht von Elektroschrott. Ein Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe hatte im vergangenen Jahr vergeblich versucht, in einer Aldi-Nord-Filiale in NRW testweise drei Elektro-Kleingeräte zurückzugeben. Der Discounter hätte diese Geräte annehmen müssen, tat dies aber nicht. Eine Aldi-Mitarbeiterin hatte laut eigener Aussage keine Kenntnis von der Vorschrift. 

Das Kölner Landgericht verurteilte die Firma zur Zahlung von 386,20 Euro plus Zinsen (Aktenzeichen 84 O 124/23). Der Betrag ist für den Handelsriesen zwar gering, das Urteil offenbart aber Schwächen beim Discounter. Zudem droht bei weiteren Versäumnissen ein hohes Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Umweltschützer wollen mit solchen Urteilen den Druck auf den Einzelhandel erhöhen, damit die Firmen die Rücknahmepflicht ernst nehmen.

Lidl und Aldi Süd ebenfalls schon mit Gerichtsschlappen

In zwei anderen Aldi Nord-Filialen klappte hingegen die Abgabe von Altgeräten. In einer anderen Filiale haperte es der DUH zufolge ebenfalls - dieser Fall war aber nicht Teil des Kölner Verfahrens. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fühlt nicht nur dem Essener Discounter auf den Zahn - und hat auch bei anderen Einzelhändlern bereits Mängel gefunden: Ähnliche Urteile wie die Kölner Entscheidung gegen Aldi Nord gab es unlängst an anderen Gerichten auch schon gegen Aldi Süd und Lidl.

Dem jüngsten Urteil zufolge schloss Aldi Nord in dem Kölner Gerichtsverfahren zunächst aus, dass die Rücknahme verweigert worden sei. Schließlich seien die Mitarbeiter über die Verpflichtung zur Rücknahme gebrauchter Elektroaltgeräte informiert worden. 

Später allerdings trat die Aldi-Kassiererin in den Zeugenstand und sagte dort dem Urteil zufolge, sie wisse nichts von einer Pflicht. „Hierüber hat man mich seitens Aldi auch nicht unterrichtet oder geschult“, sagte die Kassiererin. Das wurde als Rechtsverstoß gewertet. Das Urteil liegt der dpa vor.

Forderung nach mehr Kontrollen

Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe wies in der Pressemitteilung ihrer Organisation auf die Bedeutung der seit Anfang 2022 geltenden Rücknahmepflicht hin. „Wenn Elektroschrott falsch entsorgt wird, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und die enthaltenen Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher gefährden die Umwelt“, sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin.

„Dass die involvierte Aldi-Mitarbeiterin keine Kenntnis von einer Rücknahme von Elektroschrott hatte, lässt tief blicken und ist symptomatisch für die Verweigerungshaltung großer Supermärkte.“ Sie fordere Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sicherzustellen und die Belegschaft darüber zu informieren. Behörden sollten außerdem die Einhaltung der Vorschrift konsequent kontrollieren. 

Reaktion vom Discounter

Aldi Nord will sich auf Anfrage nicht konkret zum Kölner Gerichtsurteil äußern. Ein Firmensprecher wies aber darauf hin, dass die Rücknahme von Elektroaltgeräten einheitlich in allen rund 2200 Aldi-Nord-Märkten geregelt sei. „Unsere Mitarbeitenden sind selbstverständlich entsprechend geschult“, sagt der Aldi Nord-Sprecher. „Es existieren klare Vorgaben und entsprechende Behältnisse, in denen Altgeräte aufbewahrt und für den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden.“

Seit Juli 2022 müssen Supermärkte und Discounter, deren Verkaufsfläche größer ist als 800 Quadratmeter, kostenlos Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer, Elektrozahnbürsten, Ladegeräte und kleine Toaster. Sind die Geräte größer, so müssen sie nur zurückgenommen werden, wenn der Kunde in dem Laden zugleich ein anderes vergleichbares Neugerät kauft. 

© dpa-infocom, dpa:240723-930-182035/1


Von dpa
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