„First Class“-Flugpassagiere bekommen eine finanzielle Wiedergutmachung, wenn die Fluggesellschaft sie auf Sitze in der „Business Class“ umbucht. Das urteilte das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 30 C 2125/21). Über die Entscheidung berichtet die Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (Ausgabe 3/23).
Geklagt hatte ein Mann, der mit seiner Partnerin in der Luxuskategorie „First Class“ von Frankfurt nach Mallorca fliegen wollte. Das Gericht sprach ihm knapp 1200 Euro als Entschädigung zu.
Der Mann hatte laut Urteil 951,04 Euro für den Hin- und Rückflug gezahlt. Den Angaben zufolge handelte es sich um einen Sonderflug, da die Fluggesellschaft die Luxusklasse sonst nur auf Langstreckenflügen anbietet.
Später buchte die Fluglinie das Paar auf Sitzplätze in der „Business Class“ um. Dagegen wehrten sich die beiden. Das Frankfurter Gericht gab ihnen Recht.
Der Anbieter sei nicht berechtigt gewesen, dem Paar die neuen Plätze zuzuweisen. Der Sitzkomfort in der „First Class“ und der „Business Class“ sei außerdem unterschiedlich.
Die Passagiere waren jedoch nicht mit allen ihren Forderungen vor Gericht erfolgreich: Demnach können sie nur eine Entschädigung in Geld verlangen, nicht aber einen anderen Flug in der „First Class“ als Kompensation für die Unannehmlichkeiten.
Entsprechend sei die Airline nicht verpflichtet, die beiden als Wiedergutmachung in der Luxusklasse nach San Francisco zu fliegen. Das Urteil ist nach Angaben des Amtsgerichts rechtskräftig.
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