Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, wie die beiden Verhandlungsseiten mitteilten. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.
Wie viele Tonnen unverkaufte Kleidung pro Jahr in der EU genau vernichtet werden, ist unklar. Künftig sollen große Unternehmen jedes Jahr offenlegen müssen, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren und warum. „Es wird erwartet, dass dies die Unternehmen stark davon abhalten wird, diese Praxis anzuwenden“, teilte die EU-Kommission mit. Das Bundesumweltministerium schreibt auf seiner Website, dass laut einer Untersuchung der Universität Bamberg von 2019 knapp vier Prozent der Retouren vernichtet würden. Das seien in Deutschland etwa 20 Millionen Produkte pro Jahr.
Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) teilte auf Anfrage mit, man habe 2020 eine Umfrage in der Branche durchgeführt. Demnach würden von 1000 angebotenen Artikeln lediglich zwei bis drei entsorgt oder recycelt. Dabei handele es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder andere Ware mit Mängeln. Plagiate seien bei der Erhebung nicht berücksichtigt worden. Diese würden in der Regel von den Lieferanten vernichtet.
Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der Kommission aus dem März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen und weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.
Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht im Detail fest. Die Vereinbarung besagt, dass die Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium werden von der Verordnung erfasst. Ausnahmen sind etwa für Autos oder militärische Produkte vorgesehen.
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betonte, künftig gebe es außerdem einen Reparaturindex. Mit diesem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse. Angaben der EU-Institutionen zufolge sollen sie zudem - etwa über einen QR-Code - Zugriff auf weitere Infos zum Produkt bekommen. In diesem digitalen Produktpass könnten etwa Angaben zur CO2-Bilanz, zum Energie- beziehungsweise Wasserverbrauch oder zum Recyclinganteil eines Produkts hinterlegt werden. Die genauen Details für jedes Produkt sollen aber noch festgelegt werden.
Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese begrüßte die Einigung. Der Charme sei, dass Produktvorgaben nicht nur für EU-Hersteller gelten würden, sondern ebenso für Importe. „Das heißt, auch chinesische und amerikanische Firmen, die ihre Geräte auf dem europäischen Markt verkaufen wollen, müssen sich an die Regeln halten.“ Zudem wies er darauf hin, dass das Parlament neue Produktvorgaben der EU-Kommission im Zweifel stoppen könne.
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