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Veröffentlicht am 30.03.2023 13:40

EU verpflichtet sich zu höheren Zielen bei Erneuerbaren

Zwei Windräder zeichnen sich vor dem morgendlichen Himmel in Bremerhaven ab. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Zwei Windräder zeichnen sich vor dem morgendlichen Himmel in Bremerhaven ab. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
Zwei Windräder zeichnen sich vor dem morgendlichen Himmel in Bremerhaven ab. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Bis 2030 müssen 42,5 Prozent der in der EU verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft kommen. Als freiwilliges Ziel wird angestrebt, 45 Prozent zu erreichen, was dazu beitragen soll, dass die EU ihre Klimaziele erreicht, wie aus Mitteilungen der EU-Staaten und das Europaparlament hervorgeht.

Zuvor hatten sich Unterhändler der Institutionen auf einen entsprechenden Kompromiss geeinigt, der auch Atomkraft eine gewisse Rolle zugesteht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Die heutigen Beschlüsse sind ein riesiger Erfolg für die Europäische Union.“

Derzeit liegt der festgelegte Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 nur bei 32 Prozent. Nach Angaben des Umweltbundesamtes lag der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland im vergangenen Jahr bei 20,4 Prozent.

Mit Blick auf den Angriff Russlands auf die Ukraine hatte die EU-Kommission vergangenes Jahr vorgeschlagen, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 45 Prozent zu steigern. Das Parlament war auch mit dieser Forderungen in die Verhandlungen gegangen. Die EU-Staaten wollten ein Ziel von 40 Prozent.

In der Einigung sind auch eigene Ziele für bestimmte Bereiche wie Industrie, Verkehr und Gebäude definiert worden. Vor allem um die Industrievorgaben war lange zwischen den Befürwortern und Gegnern von Atomkraft gerungen worden. Länder wie Frankreich setzen sich immer wieder vehement für diese Technologie ein, während sie von Staaten wie Deutschland und Österreich kritisch gesehen wird.

Hohe Ziel für Wasserstoffnutzung

Der Kompromiss sieht nun vor, dass bis 2030 42 Prozent und bis 2035 60 Prozent des Wasserstoffs, der von der Industrie verwendet wird, aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Länder, die einen besonders geringen Anteil an Wasserstoff aus fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas verbrauchen und die Ausbauziele für Erneuerbare erreichen, können jedoch 20 Prozent ihres Anteils an erneuerbarem Wasserstoff durch Wasserstoff aus anderen Energiequellen - einschließlich Kernenergie - ersetzen.

„Es ist zwar ein Erfolg, dass Frankreich sich nicht durchsetzen konnte, Atomkraft als erneuerbar zu deklarieren. Es ist aber ein Skandal, dass Atomkraft überhaupt eine Rolle spielt“, so der Grünen-Abgeordnete Michael Bloss. Mit Wasserstoff soll in der Industrie unter anderem fossiles Gas ersetzt werden. Wasserstoff wird durch die Elektrolyse von Wasser hergestellt. Wird dabei Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, gilt der Wasserstoff als grün und CO2-frei.

Deutliche Kritik gibt es auch daran, dass Energie aus Biomasse wie Holz weiterhin als erneuerbar gelten soll. „Für den Wald ist die neue Richtlinie eine katastrophale Entscheidung“, sagte die Grünen-Abgeordnete und Forstwissenschaftlerin Anna Deparnay-Grunenberg.

Es werde die verrückte Praxis gefördert, Holz industriell für Strom zu verfeuern. Das wird unter anderem als problematisch gesehen, weil in den Bäumen gespeichertes klimaschädliches CO2 freigesetzt wird, anstatt in den Pflanzen gespeichert zu bleiben.

Genehmigungsprozesse sollen schneller gehen

In dem erzielten Kompromiss ist auch festgehalten, dass Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigt werden sollen. Die Genehmigungsfrist für Anlagen für erneuerbare Energien soll höchstens 18 Monate betragen, wenn die Anlagen in dafür vorgesehen Gebieten errichtet werden sollen. Außerhalb dieser Gebiete soll das Verfahren nicht länger als 27 Monate dauern.

Die Richtlinie ist Teil des „Fit for 55“-Klimapakets der EU-Kommission. Es zielt darauf, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und soll so zum Gesamtziel beitragen, bis 2050 klimaneutral zu werden.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen Parlament und EU-Staaten sie noch annehmen. In der Regel ist das Formsache. Für die Umsetzung der Ziele sind die EU-Staaten selbst verantwortlich.

© dpa-infocom, dpa:230330-99-146638/2


Von dpa
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