Die Welt-Anti-Doping-Agentur will die Entscheidung im Fall des Tennis-Weltranglistenersten Jannik Sinner zunächst „sorgfältig prüfen“. Das teilte die Wada auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Man behalte sich das Recht vor, gegebenenfalls Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne einzulegen, erklärte die Wada, die ihren Sitz im kanadischen Montréal hat.
Sinner wurde im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet. Eine Sperre bekam der 23-Jährige nicht. Nach Angaben der verantwortlichen Tennis-Agentur Itia wurde der Italiener am vergangenen Donnerstag von einem unabhängigen Gericht freigesprochen. Demnach habe der Australian-Open-Champion das verbotene Mittel nicht vorsätzlich verwendet.
Eine Reaktion der Italienischen Anti-Doping-Agentur stand zunächst noch aus, auch sie kann gegen die Itia-Entscheidung Berufung einlegen, wie Itia selbst in der Mitteilung erklärte.
Der australische Tennisprofi Nick Kyrgios kritisierte via X, ehemals Twitter, die Entscheidung der Itia. „Lächerlich - ob es zufällig oder geplant war. Du wirst zweimal mit einer verbotenen (Steroid) Substanz getestet... du solltest für zwei Jahre raus sein“, schrieb der 29-Jährige, der 2022 das Finale beim Rasen-Klassiker in Wimbledon erreicht hatte.
Sinner hatte in einem Statement, das er in den sozialen Netzwerken veröffentlichte, erklärt, dass die Substanz über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt sei. Demnach habe der Betreuer ein in Italien rezeptfreies Clostebol-haltiges Spray benutzt, um einen Schnitt an seinem Finger zu behandeln.
Der Itia zufolge hielten wissenschaftliche Sachverständige Sinners Erklärung für glaubwürdig. Deshalb habe die Tennis-Agentur auch davon abgesehen, Sinner zumindest vorläufig zu suspendieren. Nach einer weiteren Untersuchung durch die Agentur änderte sich in der Sache nichts.
Aufgrund der positiven Befunde wurden Sinner für das ATP-Turnier in Indian Wells, wo er im März das Halbfinale erreicht hatte und der positive Befund festgestellt worden war, das Preisgeld und die Punkte aberkannt.
© dpa-infocom, dpa:240821-930-208636/1