Fuß vom Gas! Der April bringt nochmal rutschige Fahrbahnen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.04.2024 14:32

Fuß vom Gas! Der April bringt nochmal rutschige Fahrbahnen

Wer bereits auf Sommerreifen gewechselt hat, lässt sein Auto in der Nacht zum Sonntag besser stehen, rät der ADAC: Der DWD warnt vor glatten Straßen. (Symbolbild: Wolfgang Kumm/dpa)
Wer bereits auf Sommerreifen gewechselt hat, lässt sein Auto in der Nacht zum Sonntag besser stehen, rät der ADAC: Der DWD warnt vor glatten Straßen. (Symbolbild: Wolfgang Kumm/dpa)
Wer bereits auf Sommerreifen gewechselt hat, lässt sein Auto in der Nacht zum Sonntag besser stehen, rät der ADAC: Der DWD warnt vor glatten Straßen. (Symbolbild: Wolfgang Kumm/dpa)

Der Winter ist noch nicht vorbei, auch wenn der April kürzlich schon einmal kräftig Frühlingsgefühle verbreitet hat. Der jüngste Kälteeinbruch fordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Vorsicht.

Für die Nacht zum Sonntag warnt der Deutsche Wetterdienst (DWD) vor Glätte und leichtem Schneefall in den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch - Bad Windsheim. Für Auto- und Lkw-Fahrer heißt das: Fuß vom Gas!

Wer bereits Sommerreifen montiert hat, sollte sein Fahrzeug besser gleich stehen lassen. Das rät der ADAC. Denn wer bei winterlichen Straßenverhältnissen auf den falschen Pneus unterwegs ist, riskiert neben einem Unfall auch eine Geldbuße.

Faustformel „von O bis O” ist ohne rechtliche Relevanz

Der ADAC weist darauf hin, dass die gängige Empfehlung für Winterreifen „von O bis O” (Oktober bis Ostern) keine rechtliche Relevanz hat. Denn in Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das heißt: Rechtlich gesehen müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufziehen, wenn sie ihr Fahrzeug benutzen – unabhängig von der Jahreszeit.

Bei Missachtung drohen dem ADAC zufolge ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wer andere behindert, muss mit 80 Euro und ebenfalls mit einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen. Außerdem können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es bei einem unverschuldetem Unfall Probleme geben, da man sich womöglich - je nach Einzelfall - ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Der ADAC rät daher allen, die bereits Sommerreifen montiert haben, das Fahrzeug bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen.

In der vergangenen Woche waren Graupelschauer mehreren Autofahrern zum Verhängnis geworden. Am frühen Dienstagmorgen schrottete eine 34-Jährige bei Lehrberg ihren sommerbereiften BMW der Dreier-Serie, als sie gegen eine Mauer rutschte. Gesamtschaden: rund 9000 Euro.


Wolfgang Grebenhof
Wolfgang Grebenhof
Redakteur in der Lokalredaktion Ansbach seit 1992. Schwerpunktmäßig zuständig für den Raum Leutershausen. Heimatverbunden und weltoffen, regional verwurzelt und global neugierig.
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