Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin frei entscheiden, was er oder sie anzieht - das gilt auch für Fußballtrikots. Es gibt aber Fälle, in denen ein Arbeitgeber seinen Angestellten das verbieten kann.
Und zwar dann, wenn die betrieblichen Belange höher zu bewerten sind als das Persönlichkeitsrecht einzelner Beschäftigter, heißt es vom Personaldienstleister Robert Half.
Manchmal schreiben Arbeitsverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ohnehin das Tragen bestimmter Arbeitskleidung vor - das gilt dann natürlich auch während einer Fußball-EM. Darüber hinaus haben Chef oder Chefin ein Weisungs- und Direktionsrecht.
Gründe für ein Trikot-Verbot können vor allem der Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften sein: Trikot anstatt Feuerwehruniform oder OP-Kittel ist naheliegenderweise tabu. Aber auch für Mitarbeitende mit Kundenkontakt dürfen die Vorgesetzten auf seriöse Kleidung statt Fan-Kluft bestehen. Vielleicht legt der Arbeitgeber auch Wert auf ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild, Uniformen mit Firmenlogo etwa.
Ausreichend für ein Trikot-Verbot wäre auch, wenn ein Arbeitgeber Streitigkeiten in der Belegschaft vermeiden möchte - etwa, falls Trikots verschiedener Nationen getragen werden könnten, die bei der am 14. Juni startenden Europameisterschaft aufeinandertreffen.
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