Häftling im Landkreis Ansbach entkommen: Festnahme nach drei Stunden Flucht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.09.2024 12:22, aktualisiert am 03.09.2024 13:11

Häftling im Landkreis Ansbach entkommen: Festnahme nach drei Stunden Flucht

Die Polizei fahndete im Landkreis Ansbach nach einem entflohenen Straftäter. (Symbolbild: Johannes Zimmermann )
Die Polizei fahndete im Landkreis Ansbach nach einem entflohenen Straftäter. (Symbolbild: Johannes Zimmermann )
Die Polizei fahndete im Landkreis Ansbach nach einem entflohenen Straftäter. (Symbolbild: Johannes Zimmermann )

Am Dienstagvormittag ist ein 44 Jahre alter Häftling während eines Arztbesuchs in Wolframs-Eschenbach (Landkreis Ansbach) der Justiz entkommen. Wie das Polizeipräsidium Mittelfranken mitteilt, fahndete daraufhin ein größeres Aufgebot an Kräften nach dem Flüchtigen. Gegen 12.45 Uhr dann die Entwarnung: Nach Auskunft von Polizeisprecher Christian Seiler wurde der Häftling gefasst.

Der Mann ist derzeit in der Justizvollzugsanstalt Lichtenau inhaftiert. Als er sich am Vormittag im benachbarten Wolframs-Eschenbach in einer Praxis aufhielt, gelang ihm die Flucht. Gegen 9.30 Uhr verließ der 44-Jährige unbemerkt die Räumlichkeiten und lief in unbekannte Richtung davon.

Fahndung der Polizei rund um Wolframs-Eschenbach war erfolgreich

Nach Angaben der Polizei suchten mehrere Streifen der Inspektionen Heilsbronn, Ansbach und Gunzenhausen nach dem Flüchtigen. Hinzu kamen Diensthundeführer und die Besatzung eines Polizeihubschraubers. Der Mann war laut Seiler nicht bewaffnet - außerdem lagen der Polizei keine Hinweise auf besondere Aggressivität oder Gefährlichkeit vor.

Auf die Spur des Geflüchteten kam letztlich einer der eingesetzten Diensthunde. Dieser hatte die Fährte des 44-Jährigen aufgenommen und führte die Beamten in ein Waldstück zwischen den Wolframs-Eschenbacher Ortsteilen Adelmannsdorf und Biederbach. Dort, Luftlinie etwa eineinhalb Kilometer von der Praxis entfernt, stießen die Polizisten auf den Mann. Nach ersten Erkenntnissen leistete er keinen Widerstand bei der Festnahme.

Offene Fragen nach dem Ausbruch

Wie es dem 44-Jährigen gelingen konnte, den ihn begleitenden Justizbeamten zu entkommen, ist nun Gegenstand weiterer Ermittlungen. Weshalb der Mann eine Haftstrafe verbüßt, gab Seiler nicht bekannt.

Auch ob der Mann bei seinem kurzen Trip in die Freiheit Straftaten begangen hat und deshalb mit Konsequenzen rechnen muss, konnte der Polizeisprecher zunächst nicht sagen. Flucht an sich ist für Gefangene in Deutschland nicht strafbar, jedoch begehen Häftlinge bei Ausbruchsversuchen zumeist verschiedene Delikte, etwa Sachbeschädigung, Diebstahl oder Körperverletzung.


Johannes Hirschlach
Johannes Hirschlach
Redakteur für Digitales
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