Plötzlich raus aus dem Job - das kann erleichtern, aber auch verunsichern. Die Arbeitnehmerkammer Bremen gibt in ihrem Magazin (Ausgabe März/April 2022) Tipps, was Beschäftigte jetzt beachten sollten:
Kündigungen können rechtswidrig sein. Besteht der Verdacht, sollten Betroffene spätestens drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten werde die Kündigung trotz ihrer Rechtswidrigkeit wirksam. Die Arbeitnehmerkammer Bremen rät, eine Kündigung idealerweise kurzfristig auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Wer selbst kündigt, muss mit einer sogenannten Sperrzeit rechnen. Bis zu zwölf Wochen wird kein Arbeitslosengeld ausgezahlt. Der gleiche Fall tritt ein, wenn Beschäftigten wegen einer Verletzung des Arbeitsvertrags gekündigt wird oder sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen.
Keine Sperrzeit gibt es dagegen, wenn Beschäftigte einen anerkannten Grund haben, das Arbeitsverhältnis zu beenden - etwa bei schwerem Mobbing. Auch wer zum Beispiel zum Ehepartner in eine andere Stadt zieht, hat einen anerkannten Grund. Hier wird der Arbeitnehmerkammer Bremen zufolge aber immer im Einzelfall entschieden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Beschäftigte, denen gekündigt wurde, nicht. Das gelte selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis viele Jahre gedauert hat, heißt es von der Kammer. Ausnahmefälle gelten, wenn es einen Sozialplan gibt. Abfindungen werden laut Arbeitnehmerkammer Bremen aber häufig von Arbeitgebern angeboten, um Kündigungsschutzklage von Beschäftigten zu vermeiden.
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