Jobcenter müssen nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht die Kosten für einen separaten Stromzähler für die Warmwasserbereitung zahlen.
Ein solcher Anspruch ergebe sich aus der geltenden Rechtslage nicht, urteilten die Richter in Celle laut einem veröffentlichten Beschluss und wiesen damit den Antrag eines Mannes aus Seevetal zurück. Der 63-Jährige hatte das Angebot eines Elektrikers in Höhe von 700 Euro für den Einbau eines Drehstromzählers beim Jobcenter Harburg vorgelegt (Az.: L11 AS 415/22).
Er wollte die Kosten dafür vom Amt bezahlen lassen, weil die gesetzliche Warmwasserpauschale in seinem Fall nicht ausreiche und nach neuer Rechtslage die höheren Kosten für Warmwasser nur noch erstattet werden könnten, wenn der Verbrauch durch einen Zähler nachgewiesen werde. Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygieneregeln gebe es einen erhöhten Bedarf nach warmem Wasser.
Das Jobcenter und die Sozialrichter wiesen diesen Antrag allerdings zurück. Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass die Warmwasserpauschale grundsätzlich ausreiche, hieß es im Beschluss des Gerichts. Eine Regelung über Messeinrichtungen gebe es nicht. Auch mit Blick auf die Pandemie ließen sich keine höheren Kosten herleiten, weil nach der Auffassung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kaltes Wasser zum Händewaschen völlig ausreichend sei.
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