Hersteller regionaler Spezialitäten wie Nürnberger Lebkuchen müssen die Herkunft ihrer Zutaten künftig nicht wie von ihnen befürchtet verpflichtend offenlegen. Entsprechende Angaben seien auch in Zukunft freiwillig, sagte der Europaabgeordnete Paolo de Castro am Dienstagabend. Zuvor hatte sich der Unterhändler des Europaparlaments mit Vertretern der EU-Staaten auf überarbeitete Regeln für EU-Qualitätslabel geeinigt.
Die EU unterscheidet zwischen verschiedenen Qualitätslabeln für den Schutz von geografischen Angaben und traditionellen Spezialitäten. Die sogenannte geschützte Ursprungsbezeichnung garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Lebensmittels in einem bestimmten Gebiet nach anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt. Dies ist etwa bei Parmaschinken der Fall.
Bei einer geschützten geografischen Angabe hingegen muss nur einer der Produktionsschritte - also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung - im Herkunftsgebiet stattfinden. Mit diesem Label werden etwa Spezialitäten wie Aachener Printen, schwäbische Spätzle oder Nürnberger Würstchen ausgezeichnet.
Hersteller von Nürnberger Lebkuchen und Bratwürsten hatten das Vorhaben öffentlich kritisiert, künftig womöglich die Herkunft von Zutaten angeben zu müssen. Eine solche Regelung sei nur schwer umsetzbar und entwerte die traditionellen Produkte, teilten der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) und der Schutzverband Nürnberger Bratwürste mit.
De Castro betonte, das Parlament habe auf diesem Punkt bestanden, um die Verbraucher zu schützen. „Sie sollen wissen, woher die Rohstoffe kommen“, sagte der Italiener. Durchsetzen konnte sich das Parlament am Ende aber nicht.
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