Der AfD-Politiker Daniel Halemba hat nach der Außervollzugsetzung eines gegen ihn bestehenden Haftbefehls an der Plenarsitzung des bayerischen Landtags teilgenommen. Der 22-Jährige nahm in den Reihen seiner Fraktionskollegen Platz. Halemba ist der jüngste Abgeordnete im neuen bayerischen Landtag.
Zuvor hatte das Amtsgericht entschieden, dass sich der 22-Jährige nun einmal wöchentlich an seinem Wohnsitz Würzburg bei der Polizei melden muss, wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach sagte.
Zudem sei ihm der Kontakt zu Mitgliedern der „Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg“ untersagt, auch zu weiteren Beschuldigten, die ebenfalls im Fokus von Ermittlungen stehen. Die Räumlichkeiten der Studentenverbindung dürfe er nicht betreten. „Wir beobachten Herrn Halemba genau“, sagte Seebach.
Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den 22-Jährigen und vier weitere Beschuldigte, unter anderem wegen Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Halemba ist nach eigenen Angaben seit 2021 Mitglied der „Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg“, bei der es im September eine Razzia gab. Die Ermittler vermuteten, dass sich im Verbindungshaus der Burschenschaft Gegenstände mit Kennzeichen der Partei der Nationalsozialisten, NSDAP, sowie Aufkleber und Schriften rassistischer Natur befinden könnten. Die Auswertung habe den Verdacht bestätigt, sagte Seebach.
Die Studentenverbindung hat sich bislang nicht auf dpa-Anfrage zu den Vorwürfen geäußert, Halemba bestreitet sie.
Für Seebach ändert die Entscheidung des Amtsgerichts nichts am Tatverdacht gegen Halemba. Verdunkelungs- und Fluchtgefahr bestünden weiter. Bei Verdunkelungsgefahr wird befürchtet, dass Beschuldigte Zeugen beeinflussen oder Beweismittel vernichten könnten. Halemba habe eingewirkt auf weitere Beschuldigte, sagte Seebach. Zudem sei er tagelang untergetaucht und für die Ermittler nicht greifbar gewesen.
Die Staatsanwaltschaft will heute entscheiden, ob Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt wird. Dann müsste sich das Landgericht mit dem Fall befassen.
Heute dürfte zudem der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Causa Halemba informieren. Halembas Rechtsanwalt hatte dort einen Erlass auf eine sogenannte einstweilige Anordnung gestellt. Zum Inhalt wollte sich ein Gerichtssprecher in München nicht äußern. Antragsgegner seien die Staatsregierung und das Justizministerium, sagte er gestern lediglich.
Der Verfassungsgerichtshof kann eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund dringend geboten ist.
Halembas Anwalt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Er ist gewählter Abgeordneter, und er hat meines Erachtens einen Anspruch gegen die Regierung und das Justizministerium, dass die ihre Beamten anweisen, dass die den Haftbefehl nicht mehr vollstrecken.“ Halemba konnte gestern Nachmittag nicht an der konstituierenden Sitzung des Landtags in München teilnehmen.
Der Student war gestern nahe Stuttgart nach tagelanger Suche aufgrund eines am Donnerstag ausgestellten Haftbefehls festgenommen worden.
Halemba führt den Würzburger AfD-Kreisverband und war bei der Landtagswahl am 8. Oktober im Stimmkreis Haßberge/Rhön-Grabfeld angetreten. Abgeordnete genießen grundsätzlich Immunität. Der Landtag hob Halembas Immunität jedoch in seiner konstituierenden Sitzung gestern auf.
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