Das Karlsruher Haushaltsurteil hat Folgen für Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW. Die KfW verhängte am Mittwoch einen vorläufigen Antrags- und Zusagestopp für vier Programme aus dem Bereich Wohnen und Bauen. Mit sofortiger Wirkung könnten bis auf weiteres in Abstimmung mit dem Bundesbauministerium dafür keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden, teilte die Förderbank auf ihrer Homepage mit.
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse dieser Programme seien von der Haushaltssperre nicht betroffen. Konkret handelt es sich um das Programm „Altersgerecht Umbauen“, das kommunale Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“, die Förderung genossenschaftlichen Wohnens sowie das BMWSB-Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen infolge der gestiegenen Energiekosten.
Darüber hinaus könnten weitere Programme der Förderbank betroffen sein. „Wir stehen im Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts, ob der Antrags- und Zusagestopp auch auf weitere Programme anzuwenden ist“, teilte die KfW mit. Das Institut erhält im Rahmen seiner Förderung von verschiedenen Bundesministerien Mittel, die es für Investitionszuschüsse, Tilgungszuschüsse oder die Verbilligung der Zinsen in bankdurchgeleiteten Kreditprogrammen einsetzt. Aktuell prüften die jeweiligen Ministerien, ob und welche Haushaltstitel, die sie für KfW-Förderung einsetzen, von der Ausgabensperre betroffen seien, erläuterte die Förderbank.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Dies hat zur Folge, dass weitere Milliardensummen für Zukunftsvorhaben gefährdet sind. Da die genauen Auswirkungen auch auf den regulären Haushalt noch unklar sind, entschied das Finanzministerium, vorsorglich bestimmte Zusagen aller Ministerien für kommende Jahre im Haushalt zu sperren.
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