Die bayerischen Kommunen sollen künftig schnell Waffenverbotszonen auf öffentlichen Plätzen ausweisen können. Das bayerische Kabinett habe den Weg frei gemacht für eine Rechtsverordnung auf Basis des bundesweiten Waffengesetzes, auf deren Grundlage Städte und Gemeinden künftig eigenständig solche Zonen schaffen könnten, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München.
Die Bundesregierung hatte sich parallel erst vor wenigen Tagen auf eine Änderung des Waffengesetzes geeinigt. Darin sind auch mehr Freiheiten für die Länder bei der Einrichtung solcher Zonen enthalten. Diese Gesetzesinitiative des Bundes enthält auch ein absolutes Verbot von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen, etwa bei Volksfesten.
Die bayerische Rechtsverordnung könne entsprechend angepasst werden, sollte auf Bundesebene eine entsprechende Verschärfung tatsächlich Gesetzeskraft erlangen, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums.
In Bayern könnte etwa der Nürnberger Hauptbahnhof ein solcher Bereich sein. Dort waren bereits mehrfach temporäre Waffenverbotszonen errichtet worden - allerdings auf einer anderen Gesetzesgrundlage. Auf dem Münchner Oktoberfest gilt - ebenfalls auf anderer Grundlage - bereits ein eigenes Sicherheitskonzept, das auch das Mitbringen von Messern verbietet.
„Wir werden jetzt umgehend die notwendige Rechtsverordnung erlassen, damit unter anderem die bayerischen Kommunen entsprechende Regelungen treffen können“, kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an. Die bayerische Polizei werde die Einhaltung konsequent kontrollieren.
Staatskanzleichef Herrmann betonte, die Sicherheit genieße einen hohen Stellenwert. „Sicherheit ist die Gegenleistung für die Bereitschaft zum Zusammenleben in einer Gesellschaft“, sagte Herrmann. Nach Vorfällen wie dem Messeranschlag in Solingen stehe das Vertrauen in den Staat auf dem Spiel.
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