Dr. Christian von Dobschütz (CSU) und Dr. Birgit Kreß (Freie Wähler): Keiner der beiden Kandidierenden für den Posten als Landrat im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim hat bei der Wahl am 9. Juni 2024 die entscheidende absolute Mehrheit der Stimmen erhalten.
Klar war hinterher nur: Uwe Kekeritz von den Grünen ist raus aus dem Rennen. Deswegen war nun am 23. Juni eine Stichwahl zwischen den beiden Verbliebenen erforderlich.
Die Wahllokale haben um 18 Uhr geschlossen. Alle aktuellen Entwicklungen zur Auszählung in Grafiken finden Sie hier. Welcher Kandidat erhielt wie viele Stimmen? Die Auszählung aller Gebiete ist inzwischen erfolgt. Mit 52,2 Prozent aller Stimmen ist Christian von Dobschütz der neue Landrat des Landkreises.
Wie hat meine Gemeinde in der Landratswahl abgestimmt? Das zeigt live unsere Karte. Die hervorgehobene Farbe steht jeweils für die kandidierende Person, die in der jeweiligen Kommune die meisten Stimmern erhalten hat.
Besonders spannend ist dabei der Vergleich zum ersten Durchgang. Dabei zeigt sich: Dr. Birgit Kreß konnte in der Fläche sogar in zusätzlichen Gemeinden die Mehrheit erobern. Vor allem im Landkreis-Westen und -Süden behielt die Freie-Wähler-Kandidatin die Nase vorn. Weil von Dobschütz allerdings insgesamt mehr Stimmen erhielt, konnte er sich am Ende dennoch behaupten.
Helmut Weiß wollte als Neustädter Landrat zurücktreten
Die Landratswahl außerhalb der üblichen Legislaturperiode war nötig geworden, nachdem Noch-Landrat Helmut Weiß (CSU) Anfang des Jahres verkündet hatte, von seinem Amt zurücktreten zu wollen.
Um den Landratssessel kandidierten daraufhin Kreß, von Dobschütz und Kekeritz. Letzterer schied am 9. Juni mit 9,3 Prozent aller Stimmen aus dem Rennen aus. Die Nase vorn hatte in der ersten Runde von Dobschütz mit 47,5 Prozent, Kreß erreichte 43,1 Prozent. Auffällig war eine Stärke der Freien-Wähler-Kandidatin im Landkreis-Westen und -Süden, während von Dobschütz vor allem im Osten punkten konnte.
Am 23. Juni treten im Kampf um die Nachfolge von Landrat Helmut Weiß (CSU) zwei Personen zur Stichwahl an. Die FLZ stellt beide in jeweiligen Kandidatenporträts vor.