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Veröffentlicht am 20.03.2025 16:46

Landtag bremst Aiwangers Energiegesetz aus

Inwieweit müssen Bürger beim Bau eines Windrades oder einer Photovoltaikanlage finanziell beteiligt werden? (Illustration) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Inwieweit müssen Bürger beim Bau eines Windrades oder einer Photovoltaikanlage finanziell beteiligt werden? (Illustration) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Inwieweit müssen Bürger beim Bau eines Windrades oder einer Photovoltaikanlage finanziell beteiligt werden? (Illustration) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Nach massiver Kritik im Wirtschaftsausschuss des Landtags - auch vom Koalitionspartner CSU - muss das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf zum Windkraftausbau umfassend überarbeiten. „In der jetzigen Form ist der Gesetzentwurf nicht beratungsreif“, sagte die energiepolitische Sprecherin der CSU-Landtagsfraktion, Kerstin Schreyer. 

Gesetzentwurf sollte Beteiligung von Bürgern garantieren

Konkret handelte es sich um einen Gesetzentwurf über die wirtschafts- und vergaberechtlichen Vorschriften und die Zuständigkeitsverordnung für den Bau von Solar- und Windkraftanlagen. Darin sollte nach Ansicht des Hauses von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) unter anderem festgeschrieben werden, dass die Bauherren verpflichtet werden, die Bürger am jeweiligen Standort, an den Erlösen zu beteiligen. Dies hatten auch vom Landtag zurate gezogene Experten massiv kritisiert. 

Schreyer: Entwurf ist nicht zu Ende gedacht

Der vorliegende Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sei daher nicht zu Ende gedacht, betonte Schreyer. „Wir wollen eine unbürokratische und einfache Umsetzung. Und wir nehmen die Bedenken der Verbände ernst. Nur wenn es gelingt, diese Bedenken auszuräumen, kann das Vorhaben Erfolg haben.“ Beim Thema Windkraft und Photovoltaik sei die CSU-Linie klar: Ja zur Beteiligung vor Ort – aber nur mit Akzeptanz von Verbänden und Bevölkerung.

SPD sprach von „Notbremse“ gegen „Zwangsbeteiligung“

Auch die SPD ließ kein gutes Haar am Entwurf des Wirtschaftsministeriums. Der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Florian von Brunn, sprach von einer „Notbremse“, die gezogen wurde, um „Bürgerbeteiligung per Holzhammer“ in einer Art „Zwangsbeteiligung“ zu verhindern: „Ein derart schlechtes Gesetz muss man erst einmal zustande bringen. Es macht erneuerbare Energie für viele Unternehmen teurer, bringt enorme Bürokratie mit sich und stellt die Kommunen vor völlig unnötige Probleme. Aus dreimal schlecht wird niemals gut.“ Prinzipiell sei eine Beteiligung der Bürger ja durchaus sinnvoll. „So wie es von Aiwanger konzipiert wurde, bremst das Gesetz die erneuerbaren Energien jedoch aus.“

FW-Fraktionschef Streibl: normaler parlamentarischer Vorgang

Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl sprach auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur von einem „normalen parlamentarischen Vorgang“, der auch Sinn mache, weil derzeit in Berlin bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD möglicherweise neue Regelungen getroffen würden, welche auch auf Bayern Auswirkungen haben könnten. 

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Zur Aussage von Schreyer meinte er nur, dass sie ihre Kritik eigentlich besser bereits im Vorlauf der Sitzung hätte anbringen sollen. Offenbar habe sie den Punkt zuvor nicht als störend empfunden oder den Entwurf nicht richtig gelesen.

© dpa-infocom, dpa:250320-930-409759/1


Von dpa
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