Lauter Auspuff: Was Bikern bei unnötigem Lärm droht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 10.11.2023 04:32

Lauter Auspuff: Was Bikern bei unnötigem Lärm droht

Schluss mit „Brumm Brumm“: Auch mit einer erlaubten Auspuffanlage könnnen Biker unnötigen Lärm erzeugen. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Schluss mit „Brumm Brumm“: Auch mit einer erlaubten Auspuffanlage könnnen Biker unnötigen Lärm erzeugen. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)
Schluss mit „Brumm Brumm“: Auch mit einer erlaubten Auspuffanlage könnnen Biker unnötigen Lärm erzeugen. (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/dpa-tmn)

Wer mit seinem Motorrad unnötigen Lärm verursacht, muss mit einer Geldbuße rechnen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt (AZ: 971 OWi 241 Js 26773/22). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Der Fall: Krach zum Spaß kann teuer werden

Ein Motorradfahrer war mit lauten Auspuffgeräuschen innerorts unterwegs. Den Krach hatte er durch die manuelle Steuerung der Auspuffanlage ausgelöst - und zwar ohne technische Notwenigkeit. Denn sein Motorrad war mit einer zugelassenen und eingetragenen Auspuffanlage ausgestattet, die sowohl eine automatische als auch manuelle Klappensteuerung ermöglichte. Der Fall landete vor Gericht.

Die Entscheidung: Genaue Messung des Lärms nicht nötig

Das Amtsgericht verwies auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese verbietet unnötigen Lärm. Dabei sei eine exakte Geräuschmessung nicht notwendig - die Feststellung könne auch auf Grund einer Zeugenaussage erfolgen. So musste der Motorradfahrer 100 Euro Geldbuße bezahlen.

© dpa-infocom, dpa:231109-99-887528/2


Von dpa
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