Lohnt der Umstieg aufs Dienstfahrrad? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.05.2022 05:01

Lohnt der Umstieg aufs Dienstfahrrad?

Ein Dienstrad, ob geleast oder im Abo, wird im Regelfall über eine Gehaltsumwandlung finanziert. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Ein Dienstrad, ob geleast oder im Abo, wird im Regelfall über eine Gehaltsumwandlung finanziert. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Ein Dienstrad, ob geleast oder im Abo, wird im Regelfall über eine Gehaltsumwandlung finanziert. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

In Zeiten hoher Benzinpreise kann das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz ins Geld gehen. Manche denken darüber nach, für die Strecke künftig aufs Firmenrad zu steigen. Aber was ist das eigentlich, und für wen lohnt sich das wirklich? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Ein Dienstrad ist ein Fahrrad, E-Bike oder Cargobike, das der Arbeitgeber einem oder einer Beschäftigten überlässt. „Es kann sowohl beruflich und für Pendelstrecken als auch privat genutzt werden“, sagt Elena Laidler-Zettelmeyer vom Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF). Interessierte sollten sich an ihren Arbeitgeber wenden.

Grundsätzlich kommen zwei Möglichkeiten in Frage: Es gibt zum einen das weit verbreitete Dienstrad-Leasing, bei dem Arbeitgeber Diensträder von einem Leasinganbieter leasen und den Beschäftigten zur Verfügung stellen. Zum anderen etabliert sich derzeit ein Dienstrad-Abonnement, bei dem Kunden sich ein Rad ihrer Wahl mieten und dafür eine monatliche Rate zahlen.

Im Regelfall wird das Fahrrad über Gehaltsumwandlung finanziert. Heißt konkret: „Beim Dienstrad-Leasing verzichtet der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin etwa für die Dauer der Rad-Überlassung auf Barlohn in Höhe der Nutzungsrate und gegebenenfalls der Versicherungen“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Die monatlichen Raten müssen die Beschäftigten nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, ist mit 0,25 Prozent von der unverbindlichen Preisempfehlung zu versteuern. Der Arbeitgeber kann sich mit Zuschüssen an den Raten beteiligen.

Erhalten Beschäftigte das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn in Form eines Gehaltsextras und übernimmt der Arbeitgeber die anfallenden Kosten vollständig, entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das Dienstrad ist also für die Beschäftigten kosten- und steuerfrei.

Ob es um ein Fahrrad-Abo oder ein Leasing-Angebot geht, macht in der Regel keinen Unterschied. „Fahrräder im Abonnement bringen die gleichen steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten wie beim Leasing“, sagt Laidler-Zettelmeyer. Auch hier ist eine Finanzierung per Gehaltsumwandlung - mit oder ohne Arbeitgeberzuschuss - oder eine komplette Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber möglich.

Wichtig zu wissen: „Damit ein Dienstrad steuerlich anerkannt wird, muss die Überlassung im Arbeitsvertrag geregelt sein“, sagt Karbe-Geßler.

Wer als Selbstständiger und Freiberufler das betriebliche Fahrrad auch privat nutzt, muss dies nicht als Privatentnahme versteuern. „Beim Leasing können die Raten monatlich in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden“, so Karbe-Geßler.

Das hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab. Erstens von dem Wert des Fahrrads und zweitens von der Höhe des Zuschusses durch den Arbeitgeber. Viele Dienstrad-Leasing-Anbieter haben einen Rechner auf ihrer Website, mit dem sich die individuellen Kosten berechnen lassen.

Das Dienstrad per Leasing ist laut Laidler-Zettelmeyer bis zu 40 Prozent günstiger als der Direktkauf. Beschäftigte profitieren finanziell umso mehr, je stärker sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt.

Auch hier können sich Berufstätige mit Hilfe der Rechner auf den Seiten der Dienstrad-Leasing-Anbieter selbst informieren und ihre Vorteile berechnen. Beim Abo-Modell lassen sich Laidler-Zettelmeyer zufolge bis zu 55 Prozent der Kosten einsparen.

Neben den finanziellen Vorteilen gibt es natürlich andere positive Effekte - etwa für die eigene Fitness oder das Klima.

Durch ein Dienstrad per Gehaltsumwandlung sinken die Sozialversicherungsbeiträge, da der Bruttolohn reduziert wird. „Dies wirkt sich unter anderem geringfügig auf den späteren Rentenbezug aus“, so Laidler-Zettelmeyer. Allerdings sei der Effekt überschaubar. Die finanziellen Vorteile gegenüber dem Fahrrad-Direktkauf würden die Auswirkungen auf die Rente ausgleichen.

Übrigens: Auf die Entfernungspauschale hat die Nutzung eines Dienstrades keinen Einfluss. „Trotz Dienstrad kann man für das Pendeln per Rad für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Entfernungskilometer und ab dem 21. Kilometer 35 Cent in der Steuererklärung ansetzen“, sagt Karbe-Geßler. Ihr zufolge ist es auch möglich, gleichzeitig ein Dienstrad und einen Firmenwagen zu nutzen.

Derzeit funktionieren die Lieferketten im Fahrradbereich nicht vollständig reibungslos - wie in vielen anderen Branchen auch. Hinzu kommt, dass sich Fahrräder derzeit einer großen Nachfrage erfreuen. „Nicht jedes Fahrrad ist zu jedem Zeitpunkt sofort lieferbar“, sagt Laidler-Zettelmeyer. Grundsätzlich bestehe aber kein Mangel an guten und hochwertigen Fahrrädern.

Alternativ zu einem reinen Dienstfahrrad kann der Arbeitgeber auch ein Mobilitätsbudget anbieten. Hier haben die Angestellten Wahlfreiheit und können sich individuell ein Angebot aus Dienstrad, Jobticket, Bahncard und Budget für Fahrrad- und Car-Sharing zusammenstellen.

© dpa-infocom, dpa:220517-99-327639/2

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