Mähroboter nur unter Aufsicht tagsüber einsetzen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 02.06.2022 12:22

Mähroboter nur unter Aufsicht tagsüber einsetzen

Weil sie sich bei Gefahr einrollen und nicht flüchten, sind häufig Igel von Verletzungen betroffen. (Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)
Weil sie sich bei Gefahr einrollen und nicht flüchten, sind häufig Igel von Verletzungen betroffen. (Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)
Weil sie sich bei Gefahr einrollen und nicht flüchten, sind häufig Igel von Verletzungen betroffen. (Foto: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn)

Mähroboter können für Wild- und Haustiere zu einer tödlichen Gefahr werden. Regelmäßig kommt es zu Schnittverletzungen und grausamen Verstümmelungen, warnt die Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Tierliebhaber sollten deshalb entweder auf einen Mähroboter verzichten oder ihn nur unter persönlicher Aufsicht einsetzen. Vor dem Einsatz sollte der Garten gründlich nach Tieren abgesucht werden.

Weil sie sich bei Gefahr einrollen und nicht flüchten, sind häufig Igel von Verletzungen betroffen. Streng geschützte Amphibien und Eidechsen werden ebenfalls leicht zu Opfern. Und auch Haustiere wie Katzen und Hunde sind nicht sicher. Sie sollten keinesfalls in den Garten gelassen werden, wenn der Roboter unterwegs ist.

Da Igel in der Dämmerung und nachts aktiv sind, rät die Stiftung Warentest die häckselnden Helferlein nur tagsüber laufen zu lassen und Roboter mit Fliehkraft-Messern zu wählen. Bei diesen Mähern werden die wenige Zentimeter langen Messer beim Mähen durch die Fliehkraft nach außen gedrückt und sensen das Gras ab. Treffen sie auf ein Hindernis, klappen sie weg. Große feststehende Klingen mähten zwar besser, kommen aber auch langsamer zum Stillstand.

Am besten sei es aus Sicht der Tierschützer von Vier Pfoten, den Rasen ohnehin wachsen zu lassen: Denn neben der unmittelbaren Gefahr bedeuten Roboter auch eine Bedrohung der Nahrungsgrundlage für viele Tiere. Ist der Rasen dauerhaft kurz, finden Insekten, Spinnen und Schnecken keinen Lebensraum. Darunter leiden wiederum Vögel und Igel.

© dpa-infocom, dpa:220602-99-520452/2

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