Die Zahl der jungen Menschen, die zumindestvorübergehend außerhalb ihrer eigenen Familie aufwachsen, istgesunken.
Im vergangenen Jahr lebten in Deutschland rund 122.700 ineinem Heim und 87.300 in einer Pflegefamilie, wie das StatistischeBundesamt am Donnerstag (27. Oktober) in Wiesbaden mitteilte. Das seien drei Prozent weniger als 2020. Die Zahl der Betroffenen sank damit den Statistikern zufolge das vierte Jahr in Folge. Das sei vor allem darauf zurückzuführen, dass ehemals unbegleitet eingereisteMinderjährige - etwa Geflüchtete - die Heime oder Pflegefamilien, indenen sie untergebracht waren, nun verstärkt wieder verlassen.
Die meisten der außerhalb ihrer Familie betreuten Kinder undJugendlichen waren minderjährig. Fast die Hälfte (49 Prozent) warunter 14 Jahren, 20 Prozent galten als junge Erwachsene am Übergangin ein selbstständiges Leben. Kinder bis zum Alter von zehn Jahrenwurden häufiger in Pflegefamilien betreut, danach überwog dieErziehung in einem Heim, wie das Bundesamt weiter berichtete.Außerhalb der eigenen Familie erzogen wurden etwas mehr Jungen (54Prozent) als Mädchen. Der Aufenthalt im Heim endete im Schnitt nach21 Monaten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie nach etwas mehrals vier Jahren oder 49 Monaten.
Die Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren in etwajedem zweiten Fall (51 Prozent) alleinerziehend. Bei fast einemFünftel oder 19 Prozent hatte Mutter oder Vater einen neuen Partner,bei 17 Prozent handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare.Auffällig sei, so das Bundesamt, wie häufig sich die Betroffenen nahedem Existenzminimum bewegten: „In 140.400 oder 67 Prozent aller Fällelebten die jungen Menschen selbst oder ihre Herkunftsfamilienvollständig oder teilweise von Transferleistungen.“
Der häufigste Grund für eine Unterbringung in einem Heim oder beiPflegeeltern war 2021 den Statistikern zufolge, dass die jungenMenschen als nicht ausreichend versorgt galten - etwa weil dieBezugsperson durch Krankheit ausfiel oder sie alleine aus dem Auslandeingereist waren. Als zweithäufigsten Grund nannte das BundesamtKindeswohlgefährdung etwa durch Vernachlässigung, körperliche odersexuelle Gewalt sowie drittens eine eingeschränkteErziehungskompetenz der Eltern.
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