Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim ist dem Täter der Haftbefehl eröffnet worden. Dem 25-Jährigen wird Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auf Anfrage mitteilte. Der Täter war seit der Messerattacke Ende Mai nicht vernehmungsfähig gewesen, nachdem er bei dem Angriff selbst angeschossen worden war.
Der 25-jährige Afghane hatte am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt - darunter auch das BPE-Vorstandsmitglied Michael Stürzenberger. Der 29 Jahre alte Polizist Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Beamter schoss den Angreifer nieder. Der wurde anschließend operiert und konnte zunächst nicht vernommen werden.
Wenige Tage nach dem Angriff übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einer religiösen Motivation der Tat aus. Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel in Karlsruhe. Es handele sich um einen „speziellen Fall“, einen „individuellen Fall“, der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide.
Die Tat hatte auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter ausgelöst. Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen. „Solche Straftäter gehören abgeschoben - auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“, sagte der SPD-Politiker im Bundestag. „Schwerstkriminelle und terroristische Gefährder haben hier nichts verloren.“ Bei der Innenministerkonferenz vergangene Woche sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), sie sei dazu bereits mit mehreren Staaten im Gespräch.
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