Mieter können Anspruch auf Mietminderung haben, selbst wenn sie einen Brand verursacht haben. Vorausgesetzt, der Schaden ist durch eine Sachversicherung des Vermieters gedeckt und dem Verursacher des Brandes kann man lediglich einfache Fahrlässigkeit vorwerfen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Würzburg hervor (Az.: 44 S 119/23). Auf den Fall weist der Deutsche Mieterbund hin.
Ein Mieter verursacht einen Wohnungsbrand, weil er davon ausgeht, dass er die Herdplatte ausgeschaltet hat. Er habe den Kochtopf mit heißem Fett auf einer eingeschalteten Herdplatte abgestellt und die Küche fälschlicherweise verlassen - in der Annahme die Platte sei ausgeschaltet. Der Topf mit heißem Fett fängt Feuer. Die Wohnung ist durch den Brand unnutzbar.
Nach Auffassung des Landgerichts habe der junge Mann nur leicht fahrlässig und nicht grob fahrlässig gehandelt. Somit hat er Anspruch darauf, die Miete vollständig zu mindern, während die Wohnung unbewohnbar ist.
Knackpunkte bei diesem Fall:
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