Mord oder Totschlag in Bad Windsheim? Richter deutet Urteil an | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.12.2022 09:59

Mord oder Totschlag in Bad Windsheim? Richter deutet Urteil an

Die Rechtsanwälte Marc-Oliver Sandner (links) und Patrick Schmidt versuchen mit Anträgen, der Beweisaufnahme eine neue Richtung zu geben. (Foto: Manfred Blendinger)
Die Rechtsanwälte Marc-Oliver Sandner (links) und Patrick Schmidt versuchen mit Anträgen, der Beweisaufnahme eine neue Richtung zu geben. (Foto: Manfred Blendinger)
Die Rechtsanwälte Marc-Oliver Sandner (links) und Patrick Schmidt versuchen mit Anträgen, der Beweisaufnahme eine neue Richtung zu geben. (Foto: Manfred Blendinger)

Die Anklage lautet auf Mord, der Täter hofft auf eine mildere Strafe wegen Totschlags. Richter Markus Bader hat am Ende des vierten Verhandlungstags durchblicken lassen, wo der Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth enden könnte.

Der Vorsitzende der 5. Strafkammer gab dem Angeklagten aus Bad Windsheim eine klare Botschaft auf den Weg in die Zelle mit. „Vielleicht ist es an der Zeit, dass Sie sich Gedanken machen“, sagte Bader zu dem 43-Jährigen.

Angeklagter: Messerstich in den Hals ohne Absicht

Dieser beantwortet im Prozess keine Fragen, hat seinen Anwalt Patrick Schmidt aber zum Prozessbeginn eine 20-seitige Erklärung verlesen lassen. In ihr überhäuft er seine von ihm getötete Ex-Frau mit Vorwürfen und spricht von einem tragischen Handgemenge, das ihm leid tue.

Er habe der 33-Jährigen ein Küchenmesser abnehmen wollen, das diese im Streit in die Hand genommen habe. Das Messer sei durch unglückliche Bewegungen in ihren Hals eingedrungen. Wie die weiteren schwere Wunden an ihrem Hals entstanden, wisse er nicht, weil sein Gedächtnis ausgesetzt habe.

„Überlegen Sie sich, ob Sie bei Ihrer Erklärung bleiben“, sagte der Vorsitzende Richter. Nach der bisherigen Beweisaufnahme müsse man sich fragen, warum der Hauptbelastungszeuge lügen sollte. Dafür sei kein Grund erkennbar, so Bader, der mehrfach betonte, dass er nur Möglichkeiten nenne. „Ich spreche immer im Konjunktiv.“ Und doch ließ er an der Tendenz, dass die Kammer dem Angeklagten eventuell keinen Glauben schenken könnte, wenig Zweifel. „Viel deutlicher kann ich es nicht sagen.“

Täter sprach in U-Haft von Mord

Die Tat am 28. November 2021 war ohne Zeugen in der Küche der Wohnung geschehen, in der der Mann nach der Scheidung wieder regelmäßig zu Gast sein durfte. Er und seine Ex-Frau hatten zwei gemeinsame Söhne, die Frau außerdem einen älteren Sohn aus einer ersten Ehe. Wie die dreifache Mutter ums Leben kam, weiß nur der Täter. Und der soll in der Justizvollzugsanstalt Ansbach geplaudert haben.

In der Untersuchungshaft war er in Raum B.21 mit einem Lkw-Fahrer aus Bulgarien untergebracht. Dieser sprach kein Deutsch, aber wie der Angeklagte Türkisch. Der Mann aus Bad Windsheim, dort geboren und stark in der türkischen Gemeinde verankert, fühlte sich offenbar bei seinem Zellengenossen sicher.

Er erzählte dem Mann aus Bulgarien nach dessen Aussage, wie er seine Ex-Frau an diesem Sonntag an den Haaren gepackt, auf dem Boden in die Küche geschleift und mit zwei Schnitten in den Hals und einem Stich in den Kehlkopf getötet habe.

Kripobeamtin: „Das ist Täterwissen“

„Hat er das erfunden?“, fragte Richter Markus Bader. „Hat er das getan, obwohl er kein Deutsch kann?“ Der Lkw-Fahrer saß wegen einer Schlägerei unter Kollegen in Nürnberg in U-Haft, ohne jedes Wissen vom Geschehen in Bad Windsheim. Er hatte bereits im Gerichtssaal ausgesagt. Bader ließ zusätzlich das Wortprotokoll der Vernehmung des Lkw-Fahrers bei der Ansbacher Ermittlungsrichterin verlesen. Dabei werden Einzelheiten zur Tat deutlich, die exakt zu den Spuren am Tatort passen. „Das ist Täterwissen“, meinte dazu eine Beamtin der Kripo Ansbach.

Die Verteidiger Patrick Schmidt und Marc-Oliver Sandner stellten neue Beweisanträge. Zusätzliche Auswertungen von Handy, Tatortspuren und Zeugen sollen die Darstellung ihres Mandanten stützen. Ob die Kammer sie zulässt, wird sich zeigen. Das für den vierten Verhandlungstag geplante Gutachten des psychiatrischen Gutachters wurde aus Zeitgründen um einen Tag verschoben. Am Donnerstag, also dem fünften Verhandlungstag, um 9 Uhr wird das rechtsmedizinische Gutachten erwartet.


Von Manfred Blendinger
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