Mutmaßlicher Gegner der Covid-Maßnahmen weist Vorwurf zurück | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.04.2024 01:47

Mutmaßlicher Gegner der Covid-Maßnahmen weist Vorwurf zurück

„Justizzentrum Würzburg“ steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
„Justizzentrum Würzburg“ steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht. (Foto: Daniel Karmann/dpa)
„Justizzentrum Würzburg“ steht auf einem Schild im Eingangsbereich zum Landgericht. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Zwei mutmaßliche Gegner der staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen sollen einen ICE in Unterfranken zu einer gefährlichen Schnellbremsung veranlasst haben. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Würzburg bestritt der angeklagte Mann die Tat. „Ich wusste, das was geplant ist, ich wusste aber nicht, was“, sagte der 39-Jährige am Mittwoch. Er sei damals am Tattag auf dem Kreuzberg in der Rhön gewesen und habe mit Farbe Sprüche gegen die Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen in den Schnee gesprüht und Banner aufgehängt.

Sein Auto, das an der Aktion an der Bahnstrecke Gemünden-Waigolshausen involviert gewesen sein soll, habe er damals nicht gefahren, sondern Gleichgesinnten überlassen. Er sei am Tattag, am 6. Januar 2021, mit der ebenfalls angeklagten 63-Jährigen zusammen zum Kreuzberg gefahren. Er habe mit den Vorgängen an der Bahnstrecke nichts zu tun, sagte der vierfache Vater. Wer sein Auto genutzt habe, wisse er nicht mehr.

Die angeklagte Frau, eine vierfache Mutter, äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen, deutete aber an, bei der Aktion am Kreuzberg dabei gewesen sein.

Das Duo hatte der Anklage zufolge geholfen, fünf an Holzlatten befestigte Plakate über die Gleise auf der Bahnstrecke aufzustellen. Auf den Transparenten war unter anderem in roter Farbe geschrieben zu lesen: „Achtung Gleisbruch 2km“ und „Diesmal Fake“. Ein aus Schweinfurt kommender ICE mit 62 Fahrgästen durchfuhr eine dieser Konstruktionen. Der Lokführer leitete eine Notbremsung ein. Verletzt wurde niemand.

Die Ermittler gingen rasch davon aus, dass Gegner der Corona-Maßnahmen für die Tat verantwortlich sein könnten, um überregionale Aufmerksamkeit zu erregen. Der Angeklagte hat nach eigenen Worten rund 200 Demonstrationen gegen die Corona-Politik veranstaltet.

Das Amtsgericht Gemünden am Main hatte die Angeklagten im Dezember 2022 wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung schuldig gesprochen. Der Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Frau wurde unter anderem zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.

Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, daher wird die Sache nun erneut verhandelt. Das Gericht hat drei Fortsetzungstermine bis Ende Mai angesetzt.

© dpa-infocom, dpa:240423-99-780477/3


Von dpa
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