Nach Gerichtserfolg für Pro-Palästina-Slogan – Demo abgesagt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.07.2024 12:15

Nach Gerichtserfolg für Pro-Palästina-Slogan – Demo abgesagt

Die Veranstalterin wehrte sich erfolgreich gegen ein Pauschalverbot des Slogans vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Foto: picture alliance / Peter Kneffel/dpa)
Die Veranstalterin wehrte sich erfolgreich gegen ein Pauschalverbot des Slogans vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Foto: picture alliance / Peter Kneffel/dpa)
Die Veranstalterin wehrte sich erfolgreich gegen ein Pauschalverbot des Slogans vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. (Foto: picture alliance / Peter Kneffel/dpa)

München (dpa/lby) - Nach einem Gerichtsentscheid zum Slogan „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“) für eine Demonstration in München hat die Veranstalterin ihren Protest abgesagt. Das teilte das Kreisverwaltungsreferat auf dpa-Anfrage mit. Einen Grund für die Absage nannte die Behörde nicht, aktuell gebe es keinen Ersatztermin. Die Demonstration war für Montagvormittag angesetzt. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte vergangene Woche für den konkreten Einzelfall ein pauschales Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans für rechtswidrig erachtet. Damit gab das Gericht der Beschwerde der Veranstalterin statt, die für Montag auch Plakate mit der Aufschrift angekündigt hatte. 

Die Landeshauptstadt erließ für die Versammlung mehrere Beschränkungen – insbesondere ein Verbot, die Parole zu verwenden, weil damit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Dagegen wehrte sich die Frau, scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht, bekam aber nun letztinstanzlich vom Verwaltungsgerichtshof Recht.

Das Gericht entschied in einem Eilverfahren, dass die Untersagung der Parole im konkreten Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig sei. Denn ob deren Verwendung einen Straftatbestand erfülle, hänge von den Umständen des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur Terrororganisation Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege, teilte das Gericht am Freitag mit. Konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Bezug habe die Landeshauptstadt in ihrer „Gefahrenprognose“ nicht dargelegt (Az. 10 CS 24.1062).

Der Slogan „From the river to the sea ...“ geht zurück auf die 1960er Jahre und wurde bereits damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass das Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer beansprucht wird – also das Gebiet Israels.

© dpa-infocom, dpa:240701-930-160179/1


Von dpa
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