Ein neuer UN-Vertrag soll Biopiraterie einen weiteren Riegel vorschieben. Firmen, die traditionelles Wissen und Pflanzen oder andere Organismen indigener Völker nutzen, um Produkte entwickeln, müssen die Herkunft künftig bei Patentanträgen offenlegen.
Ziel ist es, zu verhindern, dass traditionelles Wissen für Profite ausgeschlachtet wird, ohne dass die ursprünglichen Kenner beteiligt werden. Mit dem Vertrag, der am Freitag in Genf beschlossen wurde, werden erstmals die Belange indigener Gruppen in einem internationalen Abkommen über Patentregelungen berücksichtigt, wie die UN-Organisation für geistiges Eigentum (Wipo) mitteilte. Viele nutzten solches Wissen seit Jahrtausenden.
„Wir haben heute Geschichte geschrieben“, sagte Wipo-Generaldirektor Daren Tang, als der Vertragstext fertig war. Über den Vertrag wurde mehr als 20 Jahre verhandelt. Er tritt in Kraft, wenn 15 der 193 Wipo-Mitgliedsländer ihn ratifiziert haben.
Tausende Kosmetikartikel, Medikamente und andere Produkte werden aus Naturprodukten entwickelt. Dazu gehört zum Beispiel das Süßmittel aus der Steviapflanze, die in Südamerika schon immer zum Süßen verwendet wurde.
Der Effekt verwaschener Jeans wird mit Bleichmitteln erzielt, die auf ein Enzym zurückgreifen, das unter extremen Bedingungen arbeiten kann. Es stammt aus Salzseen in Kenia oder Tansania in Afrika. Vielfach ist das Wissen über die Wirkung von Pflanzen oder Organismen über Studien bekannt und dann von Firmen zur Entwicklung von Produkten ausgenutzt worden, ohne dass die Menschen vor Ort etwas davon hatten.
Die Nutzung solcher Ressourcen ist eigentlich bereits im Rahmen des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt geregelt. Allerdings halten sich nicht alle daran und viele Länder haben wenig Mittel, um ihr traditionelles Wissen effektiv zu schützen. Der Wipo-Vertrag gilt als zusätzliche Möglichkeit, Gerechtigkeit herzustellen.
Künftig müssen Firmen bei Patentanmeldungen Herkunft von Material und Wissen veröffentlichen. Dann können die betreffenden Länder prüfen, ob die Firmen alle vorgesehenen Genehmigungen hatten und angemessene Verträge über die Nutzung abgeschlossen wurden.
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