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Veröffentlicht am 10.10.2022 15:40

Neues Portal rund ums Verkürzen der Studienzeit

Wer sich bereits gesammelte Erfahrungen im Studium anrechnen lassen möchte, kann sich im neuen Portal der Hochschulrektorenkonferenz informieren. (Foto: Felix Kästle/dpa-tmn)
Wer sich bereits gesammelte Erfahrungen im Studium anrechnen lassen möchte, kann sich im neuen Portal der Hochschulrektorenkonferenz informieren. (Foto: Felix Kästle/dpa-tmn)
Wer sich bereits gesammelte Erfahrungen im Studium anrechnen lassen möchte, kann sich im neuen Portal der Hochschulrektorenkonferenz informieren. (Foto: Felix Kästle/dpa-tmn)

Ob Praktika oder Sprachkenntnisse: Viele Fähigkeiten aus der Berufsausbildung, dem Job oder einem Auslandsaufenthalt lassen sich im Studium anrechnen. So lässt sich etwa die geplante Studienzeit verkürzen.

Studierende und Studieninteressierte können sich auf dem neuen Informationsportal der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „Anerkennung und Anrechnung im Studium“ informieren, welchen Möglichkeiten es gibt.

Verkürzen ist oft möglich

Oft sei nicht bekannt, dass man im Studium auf bereits erworbenen Kompetenzen aufbaut und sich die Studienzeit so sinnvoll verkürzen lässt, teilt der HRK mit. Die Webseite wolle dies ins Bewusstsein rücken und Orientierung bieten.

Interessierte finden neben ausführlichen Informationen rund um Anrechnungs- und Anerkennungsoptionen zum Beispiel Anleitungen, die Schritt für Schritt erklären, wie man dabei am besten vorgeht. Dafür werden auch Checklisten und hilfreiche Tipps geteilt. Nutzerinnen und Nutzer erfahren beispielsweise, wie sie einen Antrag an ihrer Hochschule stellen können.

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Lexikon und FAQ

In einem Lexikon werden wichtige Begriffe wie „Akkreditierung“ oder „Leistungspunkte“ erklärt. Ein FAQ bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen - etwa zu rechtlichen Vorgaben.

Das Portal nimmt der HRK zufolge die Perspektive von Studierenden und Studieninteressierten ein. Deswegen kommen auf der Webseite auch erfahrene Studierende zu Wort: Sie berichten von erfolgreichen Anrechnungen und Anerkennungen aus ihrer Studienzeit.

© dpa-infocom, dpa:221010-99-76896/2

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