Online statt Flohmarkt - so werden Sie Gebrauchtes los | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.03.2023 17:30

Online statt Flohmarkt - so werden Sie Gebrauchtes los

Gebrauchte Sachen können schnell online verkauft werden: Sie sollten aber darauf achten, dass Sie beim Preis realistisch bleiben. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Gebrauchte Sachen können schnell online verkauft werden: Sie sollten aber darauf achten, dass Sie beim Preis realistisch bleiben. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Gebrauchte Sachen können schnell online verkauft werden: Sie sollten aber darauf achten, dass Sie beim Preis realistisch bleiben. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Der Verkauf von alten Sachen bringt viele Vorteile mit sich: Man bekommt etwas Geld, es ist nachhaltig und man schafft Platz in seinen Schränken. Aber: Auf den Flohmarkt zu gehen ist zeitaufwendig und ein Stand kostet Geld.

Online geht es auch. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz gibt Tipps, wie man seine alten Sachen im Internet loswird.

- Die richtige Zielgruppe

Ein erster Schritt: Machen Sie sich Gedanken, wer Interesse an dem Gegenstand haben könnte. Lässt er sich gut transportieren oder verschicken, können Sie in einem weiteren Radius nach interessierten Käufern suchen.

Handelt es sich um einen schweren und großen Gegenstand, kann der Versand allerdings kompliziert und teuer werden. Dann sollten Sie jemanden finden, der das Produkt abholen kann.

Große Gegenstände wie Waschmaschinen können Sie daher gut lokal inserieren. Auch das ist meist online möglich.

- Die richtige Plattform

Wenn es sich um ein spezielles Produkt handelt, empfiehlt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, es auf eine spezifische Plattform zu stellen - etwa für Kleidung oder für Autos.

Ansonsten gibt es auch Plattformen, auf denen man Waren aller Art verkaufen kann. Zu den am häufigsten genutzten zählt Ebay-Kleinanzeigen.

Damit der Kauf sicher abläuft, sollten Nutzerinnen und Nutzer dort nur Daten angeben, die erforderlich sind. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz rät außerdem, sich eine „Wegwerf“-E-Mail-Adresse anzulegen oder nur die plattformeigene Chatfunktion zu nutzen. Und: Die Wohnanschrift sollte man nur weitergeben, wenn der Käufer den Gegenstand abholen will.

- Der richtige Preis

Manchmal zerbricht man sich den Kopf darüber, für welchen Preis man das Produkt inserieren sollte. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz rät: Realistisch bleiben und sich an ähnlichen Produkten orientieren - neu oder gebraucht.

Wer etwas besonders Wertvolles verkaufen will und sich beim Preis unsicher ist, kann sich auch von einer fachkundigen Person beraten lassen.

Übrigens: Wenn Sie ihre Produkte privat und nicht gewerblich verkaufen, haben Sie weniger Pflichten, so das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz. Es gibt weder ein Widerrufsrecht noch eine Haftung für Mängel seitens des Verkäufers.

© dpa-infocom, dpa:230322-99-51027/2


Von dpa
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