Ein vom Landratsamt Bad Kissingen verhängtes Paddel-Verbot auf der Fränkischen Saale in Unterfranken bleibt bestehen. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den Eilantrag eines Kanusportlers dagegen abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte.
Das Landratsamt hatte am 9. Februar eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Befahren des Flusses mit „kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft“ mit Ausnahme von zwei Teilstücken im gesamten Landkreis bis auf Weiteres untersagt. Begründet wurde das Verbot damit, dass es derzeit Tausende Bäume entlang des Flusses gebe, die jederzeit auf Paddler stürzen könnten und damit eine Lebensgefahr darstellten. Die Entscheidung hatte unter anderem bei Freizeitsportlern in der Region für Kritik gesorgt.
Aus Sicht des Gerichts stellt das Verbot dagegen keinen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte dar. Es bleibe deshalb vorläufig in Kraft, hieß es. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
Die Fränkische Saale ist ein Nebenfluss des Mains. Sie verläuft über mehr als 140 Kilometer zwischen Bad Königshofen im Grabfeld (Landkreis Rhön-Grabfeld) und Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart).
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