Der Strafprozess um die Sprengung einer Kugelbombe zum Jahreswechsel vor zwei Jahren in Würzburg geht in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten Berufung gegen das Urteil ein, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart) der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
In der vergangenen Woche hatte das Jugendschöffengericht den 21-Jährigen zu Schadenswiedergutmachung verurteilt. Die Druckwelle in der Nacht zum 1. Januar 2023 war so immens gewesen, dass 55 Fensterscheiben umliegender Häuser in der Innenstadt und einer Kirche barsten. Zudem wurde eine Haustür beschädigt. Insgesamt seien Reparaturen für mindestens 11.233 Euro nötig gewesen.
Die Anklage lautete unter anderem auf vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung. Dazu hatte sich der Angeklagte nicht geäußert. Experten des Landeskriminalamtes hatten ermittelt, dass damals eine Kugelbombe gezündet worden war, die eine deutliche höhere Sprengkraft aufweist als handelsübliche Silvesterböller.
Zudem hatte die Staatsanwaltschaft dem 21-Jährigen unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen durch Betreiben eines nicht genehmigten Lagers vorgeworfen: Bei der Durchsuchung seines Elternhauses im Januar 2024 waren knapp 180 nicht gekennzeichnete Böller gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte für den Heranwachsenden, der zur Tatzeit 19 Jahre alt war, eine einjährige Jugendstrafe verlangt - ausgesetzt zur Bewährung. Zudem sollte er Arbeitsstunden leisten. Die Verteidigung hatte bezüglich der Detonation auf Freispruch plädiert und wegen des Sprengstofflagers die Anordnung einer Geld- oder Arbeitsauflage nach dem Jugendgerichtsgesetz angeregt.
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