Der Rapper Gzuz soll nach dem Willen des Hamburger Landgerichts für acht Monate und zwei Wochen ins Gefängnis kommen. Zugleich verhängte die Strafkammer am Freitag in dem Berufungsprozess eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 2300 Euro, also insgesamt 414 000 Euro. Das Schöffengericht sprach den 33-jährigen Frontmann der Band 187 Strassenbande der Körperverletzung, eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und zweimaliger Verletzung des Waffengesetzes schuldig.
Am härtesten bestrafte die Kammer den Schlag ins Gesicht einer jungen Frau, die den Rapper am 8. März 2020 morgens auf der Reeperbahn um ein Selfie gebeten hatte. Allein dafür gab es acht Monate Haft.
Das Amtsgericht Hamburg hatte Gzuz im September 2020 wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes, versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Zudem sollte er eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 1700 Euro - also insgesamt 510.000 Euro - zahlen. Dagegen hatte der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß heißt, Berufung eingelegt.
Seine Verteidiger hatten den Schlag ins Gesicht der 19-Jährigen als eine falsch eingeschätzte Notwehr-Lage bezeichnet. Gzuz habe glauben müssen, er werde gegen seinen Willen gefilmt. Die junge Frau habe ihn genötigt und niedrigschwellige Gewalt angewendet. Es sei als ein rechtswidriger Angriff der Frau gewesen, bekräftigte Anwalt Ulf Dreckmann vor der Urteilsverkündung.
Dreckmann und sein Kollege Christopher Posch forderten vom Staatsanwalt und vom Gericht einen Perspektivenwechsel. Sie sollten sich in den prominenten Rapper hineinversetzen. 99 von 100 Prozent der Bürger hätten wie Gzuz versucht, das Handy wegzustoßen.
Die Vorsitzende Richterin Nicole Dietrich schlug dem Angeklagten in der Urteilsbegründung ebenfalls einen Perspektivenwechsel vor: „Wenn jemand Ihrer Tochter ins Gesicht schlägt und sie blutet, was würden Sie von der Justiz erwarten?“ Es habe sich nicht um Notwehr gehandelt. Der Rapper sei 1,95 Meter groß, die junge Frau klein und zierlich. Sie sei vielleicht nervig gewesen, aber nicht aggressiv.
Den Vorwurf des Drogenbesitzes ließ das Gericht fallen. Es habe sich nicht zweifelsfrei klären lassen, wem das in der Wohnung des Rappers gefundene Marihuana gehörte. Ein bei der Durchsuchung im April 2018 gefundener „Polenböller“ sei dagegen im Besitz des Angeklagten gewesen.
Trotz eines Waffenverbotes für Klauß hatte die Polizei bei der Durchsuchung einer zweiten Wohnung des Rappers in Halstenbek bei Hamburg eine Schreckschusspistole, einen Schalldämpfer, 27 Patronen und einen Teleskopschlagstock sichergestellt. Diese Waffen hätten ihm ebenfalls gehört, stellte das Gericht fest. Ein weiterer Anklagepunkt bezog sich auf eine Tat zu Silvester 2018/19. Gzuz habe auf der Straße mit einer Gaspistole in die Luft geschossen und sich filmen lassen. Das Video sei im Internet veröffentlicht worden.
Eine Bewährungsstrafe sei nicht in Frage gekommen, weil Klauß seit über zehn Jahren immer wieder straffällig geworden sei. Er habe zur Tatzeit unter Bewährung und Führungsaufsicht gestanden. Ein psychiatrischer Sachverständiger habe ihm keine gute Sozialprognose gestellt.
Hinzu komme sein Spiel mit dem Gangster-Image. Dazu gehöre die Einstellung „Ich mach', was ich will“. Was er als Künstler Gzuz mache, sei für das Gericht irrelevant. Mit Blick auf Dinge wie die gefilmten Schüsse mit der Gaspistole erläuterte die Richterin jedoch, Taten dieser Art seien für ihn wirtschaftlich vorteilhaft. „Sie machen das, weil es gut für das Geschäft ist.“ Aus diesem Grunde sei auch die hohe Geldstrafe gerechtfertigt.
Klauß hatte sich in dem seit Mitte Januar laufenden Prozess für seine Taten entschuldigt. Während der Urteilsverkündung widersprach er der Richterin mehrmals laut. Gegen das Urteil können seine Anwälte Revision einlegen.
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