Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat das Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeibeamte, die Anfang April dieses Jahres in Bad Windsheim einen 31-jährigen Mann durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt hatten, eingestellt. Die Behörde spricht von einer Notwehrlage.
Am 5. April gegen 17.15 Uhr waren zwei Polizeistreifen der Polizeiinspektion Bad Windsheim am Bahnhofsplatz eingetroffen, nachdem über Notruf ein Mann mit einer Schusswaffe gemeldet worden war. Vor Ort richtete der Mann seine Waffe auf die vier uniformierten Beamten und legte diese trotz mehrfacher Aufforderung nicht nieder.
Nachdem er auch auf die Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht reagierte und sich immer weiter auf die Polizisten zubewegte, gaben die Beamten mehrere Schüsse ab, wodurch der Mann lebensgefährlich verletzt wurde. Wie Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher nach achtmonatigen Ermittlungen in einer Mitteilung bekanntgibt, wird dieser Ablauf des Tatgeschehens sowohl von den Polizeibeamten als auch von mehreren zufällig anwesenden Passanten übereinstimmend geschildert. Bestätigt werden diese Angaben durch ein von einem unbeteiligten Zeugen gefertigtes Handyvideo, das wesentliche Teile des Geschehens zeigt.
Bei der Untersuchung der Waffe des Mannes wurde festgestellt, dass es sich nicht um eine echte Schusswaffe, sondern um eine sogenannte PTB-Waffe handelte. „In der konkreten Einsatzsituation konnten die Beamten diese hochwertige Nachbildung jedoch nicht von einer scharfen Waffe unterscheiden”, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Polizisten hätten vielmehr von Lebensgefahr für sich und weitere Personen vor Ort ausgehen müssen. „Ein strafbares Verhalten der Polizeibeamten liegt somit nicht vor.”