Teures Smartphone, toller Metallrahmen, viel Glas und mindestens drei Kameras? Da kann ja am treuen Alltagsbegleiter schnell viel kaputtgehen - oder das Gerät wird gleich gestohlen?
Entsprechend kommt man als Kunde durchaus ins Grübeln, wenn einem beim Kauf eines neuen Smartphones auch gleich eine Versicherung mit angeboten wird. Das Grübeln kann man sich aber sparen: Verbraucherschützer und Experten raten von solchen Angeboten ab.
„In der Regel ist eine extra Versicherung für ein Smartphone zu teuer im Vergleich zu den Leistungen“, sagt Verbraucherschützerin Sandra Klug. Die Fakten: Die Hamburger Verbraucherzentrale ermittelte Versicherungskosten von bis zu 34 Prozent des Smartphone-Kaufpreises, hinzu kämen Selbstbeteiligungen im Schadensfall. Regelmäßige Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchen würden zudem zeigen, dass die Versicherungen im Schadensfall gar nicht oder nur sehr widerwillig zahlen wollten.
Sandra Klug kann die Angst vor Verlust oder Beschädigung der mobilen Begleiter nachvollziehen: „In einem Smartphone steckt oft ein halbes Leben, mit Fotos, Musik, Adressen und Erinnerungen und viele nutzen ihr Handy auch zum Bezahlen“, sagt sie. Gleichwohl: Die Versicherung ist der falsche Weg, sich vor einem möglichen Verlust oder Schaden zu schützen.
Zu diesem Schluss kommt auch Finanztip. In einer Beispielrechnung für ein Samsung Galaxy S23 Ultra ermittelte der Finanzratgeber einen Versicherungsbeitrag von 225 Euro für zwei Jahre. Hinzu komme im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 100 Euro. „Ein defekter Akku für dieses Modell kostet jedoch nur 78 Euro. Verbraucher zahlen hier also 247 Euro drauf“, sagt Henriette Neubert von Finanztip zum recht konkreten Fall Akkudefekt. Ähnlich schlecht sei diese Beispielrechnung bei einem iPhone ausgefallen.
Auch die Stiftung Warentest kam Ende 2022 zu einem ernüchternden Ergebnis beim Vergleich von 19 Handy-Versicherungen. Die Policen sind nicht nur kostspielig, viele decken etliche Schäden auch gar nicht ab. Beispiel Display: Bei manchen Versicherungen gilt ein gerissenes Display, das ansonsten aber noch funktioniert, nicht als Schadensfall.
„Versicherungen für Smartphones sind im Preis-Leistungs-Verhältnis immer zu teuer, vor allem, wenn auch Diebstahl abgesichert werden soll“, sagt Henriette Neubert. Sinnvoller: das Smartphone mit einer Schutzhülle gegen Sturzschäden zu sichern. Auf das Display kommt eine Panzerglasfolie. „Hilfreich ist auch eine vollständige Verknüpfung des Smartphones mit einem Apple- oder Google-Account. Denn so kann bei Verlust oder Diebstahl die GPS-Ortung genutzt werden - sofern das Gerät eingeschaltet ist“, empfiehlt Neubert.
Eine weitere wichtige Schutzmaßnahme: die Displaysperre. „Dieses einfache Hilfsmittel kann private Daten vor einem kurzfristigen Zugriff schützen und erschwert die schnelle Weiterverwendung nach einem Diebstahl“, sagt Neubert. Die Displaysperre lässt sich bei jedem Smartphone über die Sicherheitseinstellungen aktivieren.
Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt zudem, das Smartphone nicht in der unsicheren Gesäßtasche zu transportieren. „Das geht schnell und ist bequem, ist aber schon fast eine Einladung für Diebe.“ Vor allem, wer viel mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sei, sollte das Smartphone besser in einer Innentasche oder einem Brustbeutel verstauen.
Was viele nicht wissen: Ein Smartphone ist auch ohne zusätzliche Versicherung über manche Versicherungspolicen mit abgesichert. „Wird das Smartphone bei einem Einbruch geklaut, wird der Schaden von der Hausratversicherung ersetzt. Das gilt auch bei Diebstahl aus dem verschlossenen Hotelzimmer und je nach Vertrag auch, wenn das Handy aus dem Auto geklaut wird“, sagt Henriette Neubert.
Wird das Smartphone beschädigt, wenn es ein anderer nutzt - beispielsweise, um sich Fotos darauf anzuschauen -, übernehme dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur.
Wer beim Handyverkauf eine Versicherung abgeschlossen hat und es sich später doch anders überlegt, hat zwei Wochen Zeit, um von dem Vertrag zurückzutreten. „Innerhalb dieser 14 Tage sollte der Vertrag schriftlich widerrufen werden und es empfiehlt sich auch, sich diesen Widerspruch schriftlich bestätigen zu lassen“, sagt Sandra Klug. Genaue Fristen finden Kunden in den Vertragsdokumenten.
Weigert sich eine Handyversicherung, einen Schaden zu begleichen, rät die Verbraucherzentrale dazu, den Ombudsmann der Versicherung einzuschalten. Wer das ist, steht in den Versicherungsunterlagen. „Der Ombudsmann vermittelt dann und es kommt zu einer Schlichtung, an die sich die Versicherung halten muss“, erklärt Klug. Daneben würden auch die Verbraucherberatungen weiterhelfen.
Dass eine Handyversicherung auch in den Augen der großen Mehrheit eher überflüssig ist, zeigte eine Umfrage von Stiftung Warentest vor knapp drei Jahren. Demnach besaßen 96 Prozent der 1544 Befragten eine private Haftpflichtversicherung und 88 Prozent eine Hausratversicherung, aber nur 1 Prozent eine Handyversicherung.
Damit rangierte die Handyversicherung auf dem drittletzten Platz von 39 Versicherungsarten, dahinter folgten nur noch die Ausbildungsversicherung und die Laptop-Versicherung.
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