Solaranlage nicht voreilig installieren lassen | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 27.11.2024 16:15

Solaranlage nicht voreilig installieren lassen

Nicht nur eventuelle Fragen mit dem Denkmalschutz klären: Wer eine Solaranlage auf das Haus bauen will, holt sich besser ein Angebot mit exakter Kostenaufstellung. Auch für Arbeitsschutz, Inbetriebnahme und Anmeldung. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Nicht nur eventuelle Fragen mit dem Denkmalschutz klären: Wer eine Solaranlage auf das Haus bauen will, holt sich besser ein Angebot mit exakter Kostenaufstellung. Auch für Arbeitsschutz, Inbetriebnahme und Anmeldung. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)
Nicht nur eventuelle Fragen mit dem Denkmalschutz klären: Wer eine Solaranlage auf das Haus bauen will, holt sich besser ein Angebot mit exakter Kostenaufstellung. Auch für Arbeitsschutz, Inbetriebnahme und Anmeldung. (Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)

Wer eine Solaranlage auf seinem Dach installieren lassen will, sollte vorher die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für sein Gebäude prüfen. Zwar gibt es in den meisten Bundesländern keine Vorschrift, dass eine Baugenehmigung für die Installation kleinerer Anlagen an oder auf Gebäuden vorliegen muss. Dennoch kann es sinnvoll sein, wenn Eigentümer sich vorab bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die örtlichen Vorschriften erkundigen, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Denkmalschutz versus Klimaziele

Denkmalschutz muss dabei kein Hinderungsgrund für Strom- oder Warmwassererzeugung auf dem Dach sein. Das zeigen zwei aktuelle Grundsatzurteile, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für das Land Nordrhein-Westfalen gefällt hat (Az.: 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23). Die Richter mussten entscheiden, ob auf Gebäuden mit Denkmalschutz eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung installiert werden darf oder nicht.

Nun stellte das OVG klar: bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung der Solaranlage entgegenstehen, dürfe die Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden. Das OVG hat in beiden Verfahren keine Revision zugelassen. 

Tipp: Damit man am Ende nicht vor Gericht ziehen muss, sollte man sich dennoch am besten vorab bei seiner Gemeinde oder Stadt erkundigen, ob es Hinderungsgründe gibt. 

Angebote vergleichen - an die Zukunft denken

Bei der Suche nach Angeboten sollte man sich Gedanken machen, wofür man die Anlage nutzen möchte. Wichtige Fragen etwa zu einer Photovoltaik-Anlage: Wie viel Strom soll die sie erzeugen und wie groß sollte sie dafür sein? Je nach Zweck können etwa Zusatzkomponenten wie ein Batteriespeicher sinnvoll sein. 

Wichtig für Hauseigentümer: Bei der Planung nicht nur den aktuellen Stromverbrauch im Blick behalten, sondern auch berücksichtigen, ob man in Zukunft mehr Strom braucht. Beispielsweise, um ein Elektroauto zu laden oder eine Wärmepumpe zu betreiben. 

Solaranlage: Kosten für Installation im Blick behalten

Sind die Fakten klar, holt man am besten bei mehreren Fachbetrieben in der Nähe Angebote ein. Wichtig ist, wenn man die Kostenaufstellung überprüft: Sind in der Übersicht alle nötigen Bauteile sowie Arbeiten aufgeführt und genau beschrieben? 

Dazu gehören etwa die komplette Installation, der benötigte Arbeitsschutz wie Gerüste und Fangnetze, die Inbetriebnahme sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. 

Tipp: Wer sich unsicher ist, ob alle wichtigen Aspekten vorkommen, kann das Angebot der Fachfirma mit dieser Checkliste der Verbraucherzentrale NRW abgleichen.

© dpa-infocom, dpa:241127-930-301167/1


Von dpa
north