Unionsfraktionsvize Jens Spahn hat eine Verfassungsänderung für schärfere Sanktionen beim Bürgergeld angeregt. „Menschen, die arbeiten können und ein Jobangebot erhalten, dies aber nicht annehmen, sollten im Grunde kein Bürgergeld mehr bekommen“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Sonntag). „Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern“, betonte Spahn.
„Wem ein Angebot gemacht oder wer gefördert wird, hat die Pflicht, dies auch zu nutzen. Wer sich dann immer noch verweigert, kann sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden. Das lässt sich so auch in die Verfassung aufnehmen“, fügte Spahn hinzu. Die von der Bundesregierung geplanten Sanktionsverschärfungen im Bürgergeld wertete er als ersten Schritt in die richtige Richtung, der aber noch lange nicht reiche.
Widerspruch zum Vorstoß von Spahn kam aus der SPD-Bundestagsfraktion. „Das ist ohne Kopf und Verstand. Es geht um Menschen und vor allem auch um Kinder. Das ist populistisch und planlos“, schrieb die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, auf der Plattform X (vormals Twitter).
Scharfe Kritik an Spahns Vorstoß äußerte Linken-Chefin Janine Wissler. „Dieser Vorstoß ist schockierend und zeigt einmal mehr, wie weit die CDU zu gehen bereit ist, um die Ärmsten unserer Gesellschaft zu schikanieren“, sagte Wissler der Deutschen Presse-Agentur. „Dieser Vorstoß der Union ist ein klarer Angriff auf soziale Grundrechte, auf die sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Sanktionen berief“, fügte Wissler hinzu. Sie warnte: „Es ist ein gefährlicher Weg, der nicht nur das soziale Gefüge, sondern auch die Grundfesten des Grundgesetzes erschüttern würde.“
Das Bundeskabinett hatte am Montag grünes Licht für die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern. „Die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme muss tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich verweigert werden“, heißt es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur im entsprechenden Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes.
Die Regierung beruft sich darauf, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich auch einen kompletten Leistungsentzug als möglich erachtet hat, wenn ein Bürgergeld-Empfänger ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigert.
IG-Metall-Chefin Christiane Benner kritisierte die geplante Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld als „reine Symbolpolitik“. „Wir haben eine äußerst geringe Zahl radikaler Jobverweigerer“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). Benner kritisierte: „Hier wird nach unten getreten, obwohl es schwarze Schafe häufig auf der Kapitalseite gibt - Steuerflucht, Betrug, Täuschung. Und die verursachen größeren Schaden, auch gesellschaftlich, als die wenigen Bürgergeldempfänger, auf die sich die Diskussion gerade einschießt.“
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