Der Streit zwischen der bayerischen Staatsregierung und dem Bund Naturschutz (BN) über den Schutz und den Abschuss von Wölfen geht nach einer EU-Entscheidung weiter. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) griff den BN am Donnerstag scharf an und warf dem Verband vor, ideologiegetrieben zu sein und „Märchen“ zu erzählen.
BN-Landeschef Richard Mergner hatte am Mittwoch erklärt, der Wolf werde in Bayern in den nächsten Jahren weiterhin nicht ohne weiteres bejagt werden dürfen. Und auch wolfsfreie Zonen seien trotz der Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes rechtlich nicht möglich.
Herrmann konterte nun: „Die Behauptung des BN, die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf durch die EU habe keinerlei Auswirkungen, ist ignorant, weltfremd und leider ideologiegetriebener Unsinn. Die Herabsetzung des Schutzstatus ist der entscheidende Schritt, um den Wolf in betroffenen Gebieten leichter zu entnehmen.“ Das sei die Rechtslage, die auch der BN akzeptieren müsse, „anstatt irgendwelche Märchen zu erzählen“.
Vertreter der EU-Staaten hatten am Mittwoch mit der Stimme Deutschlands eine Abschwächung des Schutzes von Wölfen auf den Weg gebracht und damit auch in Bayern ein weiteres Kapitel in der seit Jahren laufenden emotionalen Debatte über den Umgang mit den Wildtieren eröffnet. Während etwa Umweltschützer den Schutz der einst ausgestorbenen Wölfe weiter hochhalten, fährt die Staatsregierung und mit ihr eine Vielzahl von Landwirten einen völlig gegensätzlichen Kurs. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) umschrieb die Position plakativ mit der Schlagzeile: „Der Wolf gehört nicht nach Bayern.“
Die Bundesregierung änderte mit ihrer Zustimmung in Brüssel ihren Kurs in der Wolfspolitik. Aber: Mit der Entscheidung ist ein schwächerer Schutzstatus noch nicht bindend im EU-Recht verankert. Vorgesehen ist, dass der Schutzstatus des Wolfs von streng geschützt auf geschützt gesenkt werden soll. Bis zu der finalen Umsetzung ist es noch ein weiter Weg.
Herrmann wertete die EU-Entscheidung als großen Erfolg. „Wir haben in Bayern wie in ganz Europa einen nach Expertenmeinung völlig veränderten Wolfsbestand, deshalb ist es nur konsequent, den Rechtsrahmen daran anzupassen.“ Statt sich blind und einseitig auf den Wolf zu fixieren, solle der BN diese Realität und Rechtslage anerkennen. „Wir wollen einen besseren Schutz der Weidetiere, und mit der erleichterten Bejagung des Wolfes wird dieser - neben anderen erforderlichen Schutzmaßnahmen - selbstverständlich auch gelingen.“
Bayern hatte ungeachtet des bisher strengen Schutzstatus von Wölfen zwischenzeitlich eine eigene Wolfsverordnung erlassen. Diese sah unter anderem vor, dass Wölfe abgeschossen werden dürfen, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Möglich wäre der Abschuss auch „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ gewesen. Aber: Die Regelung wurde wegen formaler Mängel vom Verwaltungsgericht einkassiert, ohne je angewendet worden zu sein. Sie war nur zwischen Mai 2023 und Mitte Juli 2024 in Kraft. Die Staatsregierung kündigte nach der Pleite vor Gericht an, die Regel nach einem erneuten Gesetzgebungsverfahren unverändert wieder einsetzen zu wollen. Im Gegenzug drohte der BN erneut mit einer Klage.
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