Nach über einjährigen Debatten hat die Stadt Scheinfeld nun ihre Friedhofssatzung überarbeitet – und die Gebühren teils drastisch erhöht. Eine Garantie, dass das Thema damit für längere Zeit vom Tisch ist, gibt es jedoch nicht.
Diskutiert wurde bei der Ratssitzung diese Woche vor den beiden nötigen, jeweils einstimmigen Beschlüssen nicht mehr groß. Bürgermeister Claus Seifert ging lediglich kurz auf ein paar grundsätzliche Überlegungen ein. Insbesondere will die Stadt mit der neuen Satzung dem Wandel in der Friedhofskultur Rechnung tragen, also mehr Bestattungsarten zulassen.
Doch geht es auch darum, das Defizit im Friedhofsbereich – laut Seifert jährlich 30 000 bis 60 000 Euro – herunterzuschrauben. Vorgabe ist es eigentlich, diesen Haushaltsbereich kostendeckend zu bewirtschaften. Das bedeutet: Die Gebühren werden deutlich angehoben. Gelten soll dies bereits ab dem 1. Juni.
So steigt zum Beispiel die Grabnutzungsgebühr für ein Einzelgrab von 6,50 auf 24 Euro jährlich; bei der üblichen Ruhefrist von 30 Jahren bedeutet dies 720 statt bislang 195 Euro. Bei einem Familien- beziehungsweise Mehrfachgrab waren bislang 330 Euro für 30 Jahre fällig, künftig sind es 1800 Euro.
Urnenbestattung am Baum künftig möglich
Neu eingeführt wird die Möglichkeit eines Urnengrabs an einem Friedbaum. Auch hier sind 24 Euro je Jahr fällig, allerdings wird dabei nur eine Ruhefrist von zehn Jahren veranschlagt, insgesamt also 240 Euro (wie bei anderen Urnengräbern auch beziehungsweise bei einem Grasgrab). Unverändert bei 600 Euro für zehn Jahre bleibt die Nutzungsgebühr für Urnengartengräber.
Auch die Grabherstellung kostet künftig in vielen Fällen mehr als bisher. Für ein „Normalgrab“ sind künftig 410 statt 325 Euro fällig. Zudem gibt es nun auch eine Gebührenordnung für eine Reihe von Verwaltungsdienstleistungen, etwa für die Verlängerung der Bestattungsfrist oder für eine Zweitschrift der Graburkunde sowie für ein Namenschild an Baumgrabstätten.
Fürs Leichenhaus in Scheinfeld sinkt die Gebühr hingegen ein klein wenig – um zehn Euro auf künftig 100 Euro; bei den Leichenhäusern in Erlabronn, Kornhöfstadt und Unterlaimbach wird es um fünf Euro teurer und kostet künftig 50 Euro.
ÜWG-Rätin Martina Kellner, die bei der Ausarbeitung des neuen Regelwerks intensiv mitgearbeitet hat, war bezüglich der finanziellen Auswirkungen etwas skeptisch: „Es kann passieren, dass wir in zwei, drei Jahren noch mal drüberschauen müssen“, warnte sie schon mal vor. Bürgermeister Seifert verwies auf das Kostengefüge in der finanziell gut aufgestellten Nachbarstadt: „Im Vergleich zu Iphofen sind wir noch billigst.“
Bei der Neufassung der Satzung habe man sich insbesondere an den Neustädter Regelungen orientiert und dort kräftig abgeschrieben, wie Seifert eingestand.