Gericht bestätigt Livestream-Verbot bei Landesjägertag
Das Landgericht München I hat seine einstweilige Verfügung zum Verbot eines öffentlichen Livestreams beim Landesjägertag in Weiden bestätigt. Eine öffentliche Übertragung der Landesmitgliederversammlung wäre so, wie es der Bayerische Jagdverband (BJV) geplant hatte, unzulässig gewesen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag nach der Urteilsverkündung mit.