Im Streit um eine fehlende Umweltprüfung für die Verkleinerung eines Landschaftsschutzgebietes im Landkreis Rosenheim gibt es eine Teilentscheidung. Der Landkreis hatte mit seiner „Inntal Süd“-Verordnung ein gut 4000 Hektar großes Gebiet unter Schutz gestellt, das damit rund 650 Hektar kleiner ist als zuvor. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hatte dagegen geklagt.
Der Europäische Gerichtshof EuGH entschied laut Mitteilung am Dienstag, dass die „Inntal Süd“-Verordnung grundsätzlich kein Plan sei, der einer Umweltprüfung nach EU-Recht unterzogen werden müsse. Die endgültige Entscheidung liegt nun aber beim Bundesverwaltungsgericht, denn die nationalen Gerichte müssen solche Fragen im Einzelfall entscheiden. Auch das stellte der EuGH klar, wie die Anwältin des BN, Franziska Heß von der Kanzlei Baumann, erläuterte.
Der Bund Naturschutz zeigte sich zufrieden und sprach von einem Teilerfolg. Erreicht sei das Ziel des Rechtsstreits, nämlich dass in solchen Fällen immer geprüft werden müsse, ob eine Umweltprüfung nötig sei oder nicht, sagte der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner.
„Für uns ist das ein wichtiges Zeichen, da sich unsere Kreisgruppen in ganz Bayern permanent mit Änderungen und Verkleinerungen von Schutzgebieten auseinandersetzen müssen“, sagte Mergner. „Schade ist nur, dass der EuGH im konkreten Fall keine Verpflichtung für eine strategische Umweltprüfung sieht“, ergänzte der BN-Landesgeschäftsführer Peter Rottner.
Der Streit war bereits in Deutschland durch die Instanzen gegangen. Der Bund Naturschutz in Bayern hatte zunächst beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt. Nachdem der Antrag der Umweltschützer dort als unzulässig abgelehnt worden war, legten sie beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein. Dieses hatte Zweifel, ob der Landkreis Rosenheim verpflichtet war, vor Erlass der Verordnung eine Umweltprüfung nach einer entsprechenden EU-Richtlinie vorzunehmen und gab die Frage nach Luxemberg an den EuGH. Nun geht der Rechtsstreit wieder am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weiter.
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