Für den künftig erlaubten Anbau von Cannabis in Vereinen kommen strengere Regeln. Der Bundesrat ließ Änderungen des erst seit kurzem geltenden Legalisierungsgesetzes passieren, die der Bund den Ländern zugesagt hatte. Sie zielen darauf, dass die ab 1. Juli möglichen Anbauvereine nicht zu großen Plantagen werden. Unter anderem können Genehmigungen verwehrt werden, wenn Anbauflächen in einem „baulichen Verbund“ oder unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Flexibler sind daneben auf Wunsch der Länder Kontrollen der Vereine zu handhaben - statt „jährlich“ sind sie „regelmäßig“ vorzunehmen.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz legt außerdem fest, dass eine geplante erste Auswertung von Folgen der Cannabis-Freigabe neben dem Kinder- und Jugendschutz unter anderem auch die nun erlaubten Besitzmengen beleuchten soll. Generell sind Kiffen und privater Cannabis-Anbau für Volljährige seit 1. April mit zahlreichen Vorgaben legal.
Vom Bundestag ebenfalls beschlossene Cannabis-Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer sollen voraussichtlich am 5. Juli abschließend in den Bundesrat kommen. Für den berauschenden Wirkstoff THC am Steuer soll künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut gelten - ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol solle strengere Regeln gelten. In Kraft treten dürfte der neue Grenzwert samt Bußgeldern bei Verstößen voraussichtlich im Sommer.
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