Tarifplus im öffentlichen Dienst ist Kraftakt für Finanzen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.12.2023 21:22

Tarifplus im öffentlichen Dienst ist Kraftakt für Finanzen

Die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst schränkt die finanziellen Spielräume für den Freistaat Bayern massiv ein. „Der Tarifabschluss bedeutet einen großen Kraftakt für den bayerischen Staatshaushalt. Die notwendigen Mehrausgaben werden nicht einfach zu stemmen sein“, sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Samstag in München. In Zeiten von gestiegenen Lebenshaltungskosten, aber auch einer immer schwieriger werdenden Haushaltslage der öffentlichen Hand, sei das Verhandlungsergebnis ein noch vertretbarer Kompromiss.

Die Spitzen von Verdi und Beamtenbund dbb hatten sich mit Verhandlungsführern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am Samstag in Potsdam auf einen Abschluss geeinigt. Die bundesweit mehr als eine Million Tarifbeschäftigten sollen demnach Sonderzahlungen und eine Lohnerhöhung von 5,5 Prozent erhalten. Wird der Abschluss wie üblich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, sind bundesweit mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen.

„Alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten jeden Tag herausragende Arbeit“, betonte Füracker. Gerade bei großen Herausforderungen könne man sich stets auf sie verlassen. „Diese Arbeit muss auch angemessen bezahlt werden. Der Freistaat Bayern steht deshalb auch weiter zu einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung der Tarifergebnisse auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, insbesondere auch auf die Anwärterinnen und Anwärter, sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.“

Es sei gut, dass die Tarifparteien sich geeinigt hätten, das schaffe Klarheit und Sicherheit, sagte Füracker. „Im Bundesvergleich wird die bayerische Spitzenposition bei der Besoldung auch künftig behalten.“ Um die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse des Tarifvertrages auf den Beamtenbereich zu gewährleisten, würden die Tarifergebnisse nun zunächst intensiv geprüft. „Da die Vorgaben im Bereich der Beamtenbesoldung zwingend durch Gesetz geregelt werden müssen, ist zur Übertragung im Anschluss noch ein Gesetzgebungsverfahren im Bayerischen Landtag erforderlich.“

„Ich halte das für einen verantwortungsvollen Abschluss“, sagte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Er lobte, dass der Freistaat das Ergebnis nun auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wolle: „Dieses schnelle Handeln sorgt für Vertrauen und belegt die Anerkennung der Leistung des gesamten öffentlichen Dienstes.“

© dpa-infocom, dpa:231209-99-240233/2


Von dpa
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