Überhöhte Energiepreise: Beteiligung an Sammelklage möglich | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.02.2024 15:31

Überhöhte Energiepreise: Beteiligung an Sammelklage möglich

Manchmal sind die Erfolgsaussichten als Einzelkläger gering. Verbraucher können sich dann einer Sammelklage anschließen. (Foto: Robert Günther/dpa-tmn/dpa)
Manchmal sind die Erfolgsaussichten als Einzelkläger gering. Verbraucher können sich dann einer Sammelklage anschließen. (Foto: Robert Günther/dpa-tmn/dpa)
Manchmal sind die Erfolgsaussichten als Einzelkläger gering. Verbraucher können sich dann einer Sammelklage anschließen. (Foto: Robert Günther/dpa-tmn/dpa)

Wer im Sommer 2022 bei einem Anbieter wie ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie oder Prioenergie von drastischen Preiserhöhungen betroffen war, kann sich ab sofort kostenlos in ein Klageregister eintragen. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin.

Damals hatte die ExtraEnergie Gmbh, zu der diese Anbieter gehören, die Preise für Strom und Gas teils verdoppelt und verdreifacht, sogar trotz geltender Preisgarantien. Mit der Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm sollen betroffene Kunden und Kundinnen Rückzahlungen erhalten. Je nach Fall könnten das laut dem Verband mehrere Tausend Euro sein.

So geht es mit der Klagebeteiligung: Online kann geprüft werden, ob der eigene Fall zu der Klage passt (www.sammelklagen.de/extraenergie/klage-check). Anschließend folgen konkrete Hinweise für das Eintragen. Auch wenn das Verfahren dauert, verjähren mit dem Eintrag die Ansprüche nicht.

Mit dem News-Alert des vzbv können Interessierte außerdem rund um die Sammelklage auf dem Laufenden bleiben (www.sammelklagen.de/extraenergie/news-alert-abonnieren).

© dpa-infocom, dpa:240227-99-143495/2


Von dpa
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