Richter Stefan Benk war einigermaßen überrascht: Zum Verhandlungstermin am Mittwochmorgen am Verwaltungsgericht Ansbach war weder Kläger Markus Schirmer noch ein Anwalt erschienen. Es ging um die Rechtmäßigkeit städtischer Auflagen bei den Corona-Demonstrationen im Winter 2021/2022.