Psychische Behinderungen sind oft unsichtbar – und genau das macht sie für Betroffene und ihr Umfeld so herausfordernd. Doch was genau ist eine psychische Behinderung? Und wie können Betroffene sie geltend machen?
Eine psychische Behinderung liegt vor, wenn Menschen aufgrund von Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, Traumafolgen oder Suchterkrankungen langfristig in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind. Laut Sozialgesetzbuch (SGB IX) gelten seelische Beeinträchtigungen dann als Behinderung, wenn sie länger als sechs Monate bestehen und erhebliche Einschränkungen verursachen.
Nicht jede psychische Erkrankung ist also automatisch eine Behinderung, chronische können es sein. Entscheidend ist, wie stark die Beeinträchtigung das Leben der Betroffenen beeinflusst – etwa in der Arbeit, in sozialen Beziehungen oder in der Selbstversorgung.
Während körperliche Behinderungen oft sichtbar sind, bleibt eine psychische Behinderung - ähnlich wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen - für Außenstehende oft verborgen. Manchmal werden ihre Beeinträchtigungen und besonderen Herausforderungen auch nicht verstanden und heruntergespielt, und genau das verstärkt oft das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Dieses Missverständnis kann dazu führen, dass Betroffene keine Unterstützung suchen und erhalten. Doch auch für sie gibt es, wie für andere Behinderungen, besondere Hilfen.
Psychische Behinderungen sind im Sinne des Sozialgesetzbuches in Deutschland anerkannt. Das Sozialrecht spricht von Menschen mit Behinderungen, wenn die körperliche, seelische oder geistige Verfassung eines Menschen oder sein Sinneszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Und zwar so, dass eine Person in Wechselwirkung mit bestehenden Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate gehindert sein könnte (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Das bedeutet:
Betroffene können einen Grad der Behinderung (GdB) beantragen, um als schwerbehindert anerkannt zu werden und Nachteilsausgleiche zu erhalten. Der Grad der Behinderung (GdB) wird anhand der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (PDF) vom Versorgungsamt festgelegt. Zu den Nachteilsausgleichen gehören etwa:
Für die Anerkennung ist in der Regel ein psychiatrisches Gutachten erforderlich. Ab einem GdB von 50 gilt eine Schwerbehinderung, ein Schwerbehindertenausweis kann beantragt werden. Bereits ab einem GdB von 30 können Betroffene auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, was ihnen ähnliche Rechte gewährt.
Doch viele wissen nicht, wie sie diese Hilfen beantragen können oder schrecken davor zurück, sich zu „outen“. Beratung und Unterstützung bieten Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD).
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