Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verkündet am Abend ein Urteil zu den Klimaschutz-Regelungen des Bundes. Das kündigte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle nach einer rund fünfstündigen mündlichen Verhandlung in Berlin an, ohne eine konkrete Uhrzeit zu nennen. Sie sagte lediglich, das Urteil komme „nicht vor 18.30 Uhr“.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung verankerten Maßnahmen wirklich eine Einhaltung der gesetzlich festgelegten Ziele beim Klimaschutz sicherstellen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das für nicht gegeben und fordert von der Bundesregierung eine Überarbeitung des Programms.
Viele Maßnahmen seien zu unkonkret, zu wolkig und zu vage formuliert, sagte ein Anwalt der DUH in der Verhandlung. Er nannte die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Beispiel. Es sei nicht klar, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase habe.
Ein Prozessvertreter der Bundesregierung erklärte, es handele sich beim Klimaschutzprogramm eher um ein politisches Programm als um einen konkreten Plan, er sprach von einer „höheren Abstraktionsebene“. Gesetzgeber und Verwaltung untersetzten das Programm aber an vielen Stellen mit konkreten Maßnahmen.
Basis für die Klagen sind die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Zum Vergleich: Erreicht waren im Vorjahr rund 46 Prozent Minderung.
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