Auf Anordnung des Veterinäramtes müssen rund 17.000 Mastputen in einem Geflügelbetrieb in Lehrberg (Landkreis Ansbach) getötet werden. Die Sperrgebiete werden derzeit ermittelt.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.
Das Veterinäramt des Landratsamtes Ansbach wurde am Sonntag, 22. Dezember, vom Hoftierarzt über eine Häufung verendeter Tiere informiert. Laut einer Pressemitteilung des Landratsamt Ansbach wurden am selben Tag notwendige Schritte eingeleitet, um den Auslöser dieser Erkrankungsfälle zu ermitteln und das potenzielle Ausbruchsgeschehen einzudämmen.
Derzeit handelt die Behörde noch aufgrund eines dringenden Verdachts, der sich aus einem ersten positiven Laborbefund des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 23. Dezember 2024 ergibt. Eine endgültige Bestätigung wird nach Abschluss der Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut erwartet, wobei es sich laut Mitteilung nur noch um eine Formsache handelt.
Vom Landratsamt Ansbach wurde der Betrieb gesperrt und die tierschutzgerechte Tötung des Bestands entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet. Dazu errichtet das Technische Hilfswerk Dinkelsbühl eine Desinfektionsschleuse. Um die Bewegungen im Umfeld des Hofes auf ein Minimum zu beschränken, übernehmen Freiwillige Feuerwehren bis auf Weiteres die erforderlichen Absperrungen.
Der Bestand wird mittels einer Begasung mit Kohlendioxid in Kleincontainern getötet und die Kadaver werden unschädlich beseitigt. Stall und Einstreu werden desinfiziert. Die Verpflegung der Einsatzkräfte übernimmt das Bayerische Rote Kreuz. Um den Bestand herum werden eine Schutzzone (drei Kilometer Umkreis) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer Umkreis) eingerichtet, in der Geflügelbestände nach einer Risikobewertung klinisch untersucht werden. Die betreffenden Kommunen und Ortsteile werden zeitnah ermittelt und veröffentlicht.
Die Keulung der Puten ist unabdingbar, da die Geflügelpest bei Puten nahezu immer tödlich verläuft und die Tiere an dieser Seuche qualvoll verenden. Eine Impfung oder Behandlung existiert für diese Krankheit nicht. Mit der Tötung der betroffenen, erkrankten Puten wird jede Virusproduktion beendet und die ständige Ausscheidung von hohen Viruslasten verhindert. Jedes betroffene Tier produziert milliardenfach Viruspartikel, die neue Tiere oder andere Haltungen anstecken könnten.
Laut Landratsamt ist das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Europa nicht mehr an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt. Im Oktober 2024 war ein Ausbruch in einem Tierbestand im Landkreis Roth festzustellen. Als möglicher Grund für die Ansteckung von Hausgeflügel kommen Kontakte zu Wildvögeln in Betracht. Tierhalter von empfänglichen Vögeln wie Hühnern und Enten müssen deshalb die Kontakte zu Wildgeflügel oder Nagern konsequent unterbinden, etwa durch Abdeckung der Volieren.
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer für Bayern entwickelten zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
Im März 2023 mussten rund 15.000 Puten nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Leutershäuser Ortsteil Frommetsfelden getötet werden. Der Betrieb setzt künftig auf Legehennen, die etwa 45 Millionen Eier im Jahr produzieren sollen.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.