Vereinfachung für Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.07.2024 22:05

Vereinfachung für Balkonkraftwerke und Eigentümerversammlung

Das Anbringen von Balkonkraftwerken soll für Mieter deutlich einfacher werden.  (Foto: Stefan Sauer/dpa)
Das Anbringen von Balkonkraftwerken soll für Mieter deutlich einfacher werden. (Foto: Stefan Sauer/dpa)
Das Anbringen von Balkonkraftwerken soll für Mieter deutlich einfacher werden. (Foto: Stefan Sauer/dpa)

Der Bundestag erleichtert Mieterinnen und Mietern die Installation von Balkonkraftwerken. Mit einem am Abend verabschiedeten Gesetz werden die sogenannten Steckersolargeräte in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.

Durch die Gesetzesnovelle wird es außerdem vereinfacht, regelmäßig stattfindende Wohnungseigentümerversammlungen per Videokonferenz abzuhalten. Künftig können die Eigentümer mit einer Dreiviertel-Mehrheit festlegen, dass das Treffen in rein virtueller Form durchgeführt wird. Das bisherige Vetorecht einzelner Eigentümer ist damit gestrichen.

 

© dpa-infocom, dpa:240704-930-164277/1


Von dpa
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