Verkehrsdelikte vor Schulen und Kindergärten: Polizei Dinkelsbühl kontrolliert | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.09.2024 09:45

Verkehrsdelikte vor Schulen und Kindergärten: Polizei Dinkelsbühl kontrolliert

In Dinkelsbühl führte die Polizei an der Schule Geschwindigkeitsmessungen durch. (Symbolbild: Daniel Karmann/dpa)
In Dinkelsbühl führte die Polizei an der Schule Geschwindigkeitsmessungen durch. (Symbolbild: Daniel Karmann/dpa)
In Dinkelsbühl führte die Polizei an der Schule Geschwindigkeitsmessungen durch. (Symbolbild: Daniel Karmann/dpa)

Seit Schuljahresbeginn führt die Polizei in Dinkelsbühl (Landkreis Ansbach) in ihrem Dienstbereich vermehrt Kontrollen im Bereich von Schulen und Kindergärten durch. Dabei kam es bereits zu mehreren Verkehrsdelikten.

Wie die Polizei bekanntgab, wurden schon viele Verkehrsteilnehmer und auch Schüler über das richtige Verhalten im Straßenverkehr informiert. Vereinzelt wurden auch Verstöße gegen die Gurtanlegepflicht oder wegen fehlender Kindersitze geahndet.

Kindersitze sind Pflicht

Diese Sitze sind bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr Pflicht, die kleiner als 1,50 Meter sind. Mehrfach fielen Fahrzeuge auf, die in die gesperrten Flächen im Bereich der Bushaltestellen fuhren. Auch Parkverstöße gab es zu vermelden.

Die Schulstraße vor der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen ist eigentlich nur für Personal, Anwohner und Lieferanten gedacht, dennoch wird sie von Eltern befahren, um ihre Kinder abzuholen. (Foto: Lisa-Maria Liebing)
Die Schulstraße vor der Grund- und Mittelschule Feuchtwangen ist eigentlich nur für Personal, Anwohner und Lieferanten gedacht, dennoch wird sie von Eltern befahren, um ihre Kinder abzuholen. (Foto: Lisa-Maria Liebing)

Verkehrschaos vor der Feuchtwanger Stadtschule

Elterntaxis sorgen für gefährliche Situationen. Nun droht ein Verwarngeld in Höhe von mindestens 50 Euro.

Am Donnerstag führte eine Streife nach Schulschluss für etwa 30 Minuten eine Geschwindigkeitsmessung an der Grundschule Dinkelsbühl durch. Dabei wurde in zwei Fällen eine Überschreitung der zulässigen Höchstgewschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gemessen.

Bußgeld fürs schnelle Fahren

Eine 49-jährige Autofahrerin fuhr 76 km/h, so die Polizei. Sie muss nun mit einer Geldbuße von 115 Euro rechnen.

Eine 39-Jährige war mit 64 km/h unterwegs und lag damit noch im Verwarnungsbereich, der im Regelfall mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet wird


Anna Beigel
Anna Beigel
Nach dem Bachelor-Abschluss im Journalismus seit Juni 2023 Volontärin bei der FLZ
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