Wahlbeauftragter: Soziale Selbstverwaltung ins Grundgesetz | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.10.2024 04:26

Wahlbeauftragter: Soziale Selbstverwaltung ins Grundgesetz

Peter Weiß kennt den Sozialbereich aus dem Effeff - nun will er die Sozialversicherung im Grundgesetz verankern. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Peter Weiß kennt den Sozialbereich aus dem Effeff - nun will er die Sozialversicherung im Grundgesetz verankern. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Peter Weiß kennt den Sozialbereich aus dem Effeff - nun will er die Sozialversicherung im Grundgesetz verankern. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Für eine Stärkung der Demokratie und eine Stabilisierung der Sozialsysteme fordert der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen eine Verankerung des Bereichs im Grundgesetz. „Einfach so weiterzumachen, wie bisher - das geht nicht“, sagte Peter Weiß, der nach jahrzehntelanger Tätigkeit als CDU-Bundestagsabgeordneter das Amt des Bundeswahlbeauftragten übernommen hat.

Konkret fordert Weiß Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung. Betroffen wären die Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Kranken-, Arbeitslosen-, der Renten- und Unfallversicherung.

Versicherte sollen mehr entscheiden dürfen 

Zugleich fordert Weiß mehr Mitsprache für die Versicherten bei Leistungen und Beitragsgeld. Bei den jüngsten Sozialwahlen waren rund 52 Millionen Menschen 2023 wahlberechtigt. Nur rund jede und jeder Fünfte nahm teil. Im Vergleich zu den vorherigen Sozialwahlen 2017 sank die Beteiligung um fast acht Prozentpunkte. 

Spannende Wahlkämpfe?

Nach Einschätzung der Autoren des nun veröffentlichten Abschlussberichts für die zurückliegenden Sozialwahlen haben die Angelegenheiten der Sozialversicherung das Potenzial „für „interessante Wahlkämpfe“. Sie schreiben: „Habe ich die Wahl zwischen geringeren Leistungen, Selbstbehalten, begrenzter Auswahl an Leistungserbringern usw. bei gleichzeitiger Verringerung meiner Beitragslast?“ Doch heute sehe die Realität so aus, dass über all dies in aller Regel schon der Gesetzgeber entschieden hat.

© dpa-infocom, dpa:241005-930-252140/1


Von dpa
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